Baselbieter soll Kondom bei Escort Dame heimlich abgestreift haben
Hinter dem Rücken einer Escort-Dame soll ein Mann aus Gelterkinden BL das Kondom abgestreift haben. Wegen «Stealthing» steht der gebürtige Bosnier vor Gericht.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann aus Gelterkinden BL soll das Kondom beim Escort-Sex heimlich abgestreift haben.
- Die Staatsanwaltschaft fordert 14 Monate Haft und sieben Jahre Landesverweis.
Ein neuer Fall des gefährlichen Sex-Trends «Stealthing» macht im Baselbiet die Runde: Ein Mann aus Gelterkinden BL mit bosnischer Herkunft gönnte sich im vergangenen August das Vergnügen mit einer Escort-Dame. Nach einer Tratschrunde im Zimmer der Eltern ging es im Zimmer des 34-Jährigen zur Sache.
Doch dann habe die Frau bemerkt, dass das Kondom entgegen ihres Willens entfernt worden sei. Sie brach ab, meldete sich im Spital zur HIV-Prophylaxe an – und erstattete später Anzeige, schreibt die «Basellandschaftliche Zeitung».
«Mann handelte hinterhältig»
Am Montag kam es in Muttenz BL zum Prozess: «Es war ein Angriff auf die sexuelle Integrität. Er handelte hinterhältig und entledigte sich des Kondoms, als sie ihm den Rücken zugewandt hatte», so Staatsanwältin Ludovica Del Giudice. Das Callgirl habe demnach klar betont, dass es bei ihr Sex ohne Pariser nicht gibt.
Der Mann gab zu, dass das Kondom zwischenzeitlich fehlte. Allerdings nur beim Oralsex und dies sei so abgesprochen gewesen. Ein Streit habe es des Geldes wegen gegeben. Und unfähig zum Widerstand sei die Frau nicht gewesen, doppelt Verteidiger Reto Gantner nach: «Sie sagte, aus, sie mache immer Kontrollblicke, ob ihre Kunden das Kondom auch tragen.» Widerstandsunfähig wäre sie nur gewesen, wenn sie nicht damit rechnete, dass ein Gummi auch fehlen könnte.
Staatsanwältin fordert Landesverweis
Es steht also Aussage gegen Aussage. Die Staatsanwaltschaft macht Schändung geltend und fordert eine unbedingte Haftstrafe von 14 Monaten. Dazu soll der gebürtige Bosnier auch sieben Jahre des Landes verwiesen werden. Das Urteil fällt heute Dienstag.
Das sogenannte «Stealthing» ist neuartig in der Justiz. Es ist strafbar, wird allerdings nicht als sexueller Übergriff oder Vergewaltigung gewertet.
Was man in einem solchen Fall tun soll, können Sie hier nachlesen.