Basler Sammlungszentrum-Initiative nur teilweise rechtlich zulässig
Die Basler Regierung erklärt die Volksinitiative für ein neues Sammlungszentrum im Rundhofgebäude der Messe Basel als teilweise rechtlich zulässig.

Die kantonale Volksinitiative für die Einrichtung eines Sammlungszentrums im Rundhofgebäude der Messe Basel wurde von der Basler Regierung für teilweise rechtlich zulässig erklärt, wie aus einem Bericht vom Freitag an den Grossen Rat hervorgeht. Sie schlägt dem Parlament vor, den käuflichen Erwerb wegen Unzulässigkeit zu streichen. Die Parzelle ist Teil des Finanzvermögens der Einwohnergemeinde der Stadt Basel.
Der Baurechtsvertrag der MCH Group endet am 30. Juni 2031, wie die Regierung weiter schreibt. Die MCH Group hat zudem das einseitige Recht, den Vertrag um 20 Jahre zu verlängern. Eine vorzeitige Auflösung dieses Vertrags ist aber nur in ausserordentlichen Fällen möglich, etwa bei groben Überschreitungen des Baurechts oder Vertragsverletzungen.
Kauf durch Kanton nicht möglich
Die Regierung kommt zum Schluss, dass die Initiative den Kauf durch den Kanton nicht verlangen kann und sich die Initiative in diesem Teil als unzulässig erweist. Der Kanton könne frühestens am 30. Juni 2031 – oder nach Verlängerung am 30. Juni 2051 – als Eigentümer der Parzelle agieren. Erst dann sei das Vorhaben der Initiative umsetzbar, heisst es weiter.
Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat vor, den käuflichen Erwerb wegen Unzulässigkeit zu streichen. Die unformulierte Gesetzesinitiative fordert vom Kanton, dass dieser das gemäss Initiativtext nicht mehr von der MCH Group benötigte Rundhofgebäude (Halle 2) erwirbt und darin ein zentrales Sammlungszentrum mit Depots und Werkstätten für das Historische Museum, das Staatsarchiv und die Universitätsbibliothek einrichtet.
Die Initiative kam im Dezember mit 3126 gültigen Unterschriften zustande.