«Basler Zeitung»-Podcast in Sachen Diskriminierungsverbot gerügt
Der Schweizer Presserat rügt die «Basler Zeitung» für ihren Podcast-Beitrag über kriminelle Asylsuchende.

Die «Basler Zeitung» hat mit ihrem vor einem Jahr aufgeschalteten Podcast-Beitrag «Basel, Schlaraffenland für Kriminelle: 'Wir schaffen uns gerade selber ab'» gegen die Wahrheitspflicht und das Diskriminierungsverbot verstossen. Die befand der Schweizer Presserat, der eine Beschwerde der Basler Freiplatzaktion mehrheitlich gutgeheissen hat.
Im Podcast habe die «Basler Zeitung» unbelegte und ungestützte Behauptungen über kriminelle Asylsuchende verbreitet, befand der Presserat. Des Weiteren habe sie eine Personengruppe «mit unbelegten und ungestützten negativen Behauptungen pauschalisierend herabgesetzt», heisst es in der am Mittwoch veröffentlichten Feststellung.
Konkret sei «fälschlicherweise» suggeriert worden, dass eine neue polizeiliche Praxis, wonach die Polizei bei einer Deliktsumme unter 300 Franken bei Diebstählen nicht mehr ausrücke, insbesondere Asylsuchenden zugutekomme. Es handle sich in Wahrheit aber um eine Regelung, die für alle Personen gelte, hält der Presserat fest.
Falsche Zitate und fehlende Statistiken
Zudem sei die Behauptung, dass «meist Asylsuchende» an Ladendiebstählen beteiligt seien, nicht belegt. Quellen seien falsch zitiert und polizeiliche Statistiken nicht offengelegt respektive eingeordnet worden.
In seiner Stellungnahme hält der Presserat fest, dass solch pauschalisierende Aussagen unzulässig seien, «da sie Stereotypen bedienen und eine ganze Personengruppe abwerten». Kritik an Minderheiten oder gesellschaftlichen Missständen müsse möglich sein, doch gerade bei heiklen oder emotional aufgeladenen Kontroversen sei eine besondere Sorgfaltspflicht gefordert.
Abgewiesen wurde die Beschwerde indes wegen des wiederholt verwendeten Begriffs «Asylanten», der nach Auffassung der Beschwerdeführer als diskriminierend zu verstehen sei. Der Presserat verstehe sich nicht als Sprachpolizei, weshalb er in diesem Punkt auf eine Rüge verzichte.