Basler Zolli verbietet Besuchern Instagram-Fotos
Wer seinen Besuch im Zoo Basel auf Social Media teilt, verstösst gegen AGBs und macht sich so strafbar. Der Zolli beruhigt: Man setze die Bestimmung nicht um.
Das Wichtigste in Kürze
- Gemäss Nutzungsbestimmungen vom Zoo Basel ist das Teilen von Fotos aus dem Zolli illegal.
- Was kaum jemand weiss sei zulässig, aber übereifrig, sagt ein Anwalt für digitales Recht.
- Der Zoo gibt zu, dass die Bestimmungen veraltet sind und will sie jetzt anpassen.
Es ist Frühling und Herr und Frau Basler zieht es mit oder ohne Nachwuchs in ihr liebstes Naherholungsgebiet, den Zolli. Noch schnell den Besuch mit einem Schnappschuss auf Instagram teilen – und fertig ist der perfekte Sonntag.
Doch damit riskiert man rechtliche Schritte, denn das Teilen von Bildern aus dem Zoo Basel ist illegal. Was kaum einer weiss, steht so in den allgemeinen Nutzungsbedingungen des Zollis.
Anwalt: Insta-Verbot «zulässig, aber übereifrig»
«Jegliche Veröffentlichung von privaten Bildern und Filmen aus dem Zoo Basel, zum Beispiel auf Internetwebsites, in öffentlich zugänglichen und/oder kommerziellen Datenbanken etc., ist nur nach Vorlage eines Bild- bzw. Filmnachweises und nur mit ausdrücklicher, vorgängiger schriftlicher Zustimmung durch die Direktion des Zoos Basel gestattet.» Das schreibt der Zoo auf seiner Website.
Für Martin Steiger, Anwalt für Recht im digitalen Raum, ist das zwar «übereifrig», aber zulässig. Nachdem er auf Twitter von einem anderen Nutzer auf die AGBs hingewiesen wurde, führt er die Hintergründe in einem Artikel auf seiner Website aus.
Die Zoologischer Garten Basel AG dürfe die Spielregeln als Hausherrin bei Bildrechten selber aufstellen. Tatsächlich müsse man die Formulierung so verstehen, dass Bilder aus dem Zoo nicht ohne dessen Einverständnis bei Instagram oder Whatsapp geteilt werden dürfen.
Für Steiger ist klar, dass Einschränkungen sinnvoll sein können, wenn es um kommerzielle Fotografie gehe. «Hingegen ergibt es aus meiner Sicht keinen Sinn, dass der Zoo Basel die private Veröffentlichung von Bildern, die Besucherinnen und Besucher erstellt haben, nur mit einer schriftlichen Einwilligung erlauben möchte und ansonsten mit rechtlichen Schritten droht.»
Zoo will Bestimmungen anpassen
Tatsächlich hält sich kein Mensch an diese Bestimmung. Auf Anfrage der «Basler Zeitung» beruhigt der Zolli dann auch: Die Regel würde im privaten Bereich nicht aktiv durchgesetzt. Im Gegenteil, «ich habe Freude an jedem einzelnen Post» wird Sprecherin Corinne Moser zitiert.
Tatsächlich seien diese Nutzungsbestimmungen zehn Jahre alt, wo Soziale Medien noch nicht den heutigen Stellenwert hatten. «Wir werden das aber nochmals genauer anschauen und den Text so anpassen, dass er den heutigen Bedürfnissen entspricht», verspricht sie. Der eigene Ausflug darf also auch online weiterhin fleissig geteilt werden.