Baumängel sollen künftig viel länger geltend gemacht werden können

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Bern,

Wer ein Haus kauft oder neu baut, soll sich besser gegen Baumängel zur Wehr setzen können. Künftig soll auf die Frist bei der Mängelrüge verzichtet werden.

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Baumängel sollen neu innert weniger Tage geltend gemacht werden. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Zukunft soll auf die Frist bei der Mängelrüge verzichtet werden.
  • Baumängel müssen «sofort», also innert weniger Tage, geltend gemacht werden.
  • Zudem soll die Verjährungsfrist beim Grundstückskauf verlängert werden.

Die zuständige Nationalratskommission möchte künftig auf die Frist bei der Mängelrüge verzichten – und damit einen Systemwechsel vollziehen. Heute müssen Baumängel «sofort», also innert weniger Tage, geltend gemacht werden. Ansonsten verwirken die Mängelrechte.

Der Bundesrat brachte nach divergierenden Wünschen in der Vernehmlassung einen «mehrheitsfähigen Kompromissvorschlag» ein, wie er im vergangenen Oktober schrieb. Er will die Rügefrist verlängern. Für Werk- und Grundstückkaufverträge sieht er neu eine Frist von sechzig Tagen vor.

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) will indes noch weiter gehen. Sie schlägt mit 16 zu 8 Stimmen vor, die Rügefrist ganz abzuschaffen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Neu sollen also Mängel während der Verjährungsfrist grundsätzlich jederzeit gerügt werden können, wenn eine Immobilie gekauft oder erstellt wird.

Allerdings würde für den Bauherrn beziehungsweise die Käuferin einer Immobilie eine Schadenminderungspflicht gelten. Damit bestünde nach wie vor ein Anreiz, Mängel möglichst zeitnah geltend zu machen.

Neue Regeln

Die Verjährungsfrist beim Grundstückskauf und bei der Erstellung eines unbeweglichen Werks soll zudem auf zehn Jahre angehoben werden. Heute sind es fünf Jahre. Diese neuen Regeln sollen überdies auch für eingebaute Sachen gelten.

Weiter beantragt die Nationalratskommission dem Rat mit 22 zu 2 Stimmen besserer Schutz der Käuferinnen sowie der Besteller einer Immobilie. Dies, indem das Nachbesserungsrecht vertraglich nicht mehr ausgeschlossen werden soll. Das soll für sämtliche Verträge gelten.

Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 21 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Sie wird voraussichtlich in der Herbstsession vom Nationalrat beraten.

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Kommentare

User #6435 (nicht angemeldet)

Das war kein Manger, das war mein Zmittag.

User #3327 (nicht angemeldet)

Bei Neubauten macht die SIA Norm Sinn. Sie regelt Garantiefristen für Mängel. Beim Kauf von alten Liegenschaften, so wie gesehen so gekauft. Nur wer böswillig auf Nachfrage, bekannte gravierende Mängel leugnet, soll haften.

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