St. Gallen will Ausländern Grundstückkäufe erleichtern

Der Kanton St. Gallen will den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland gemäss «Lex Koller» vereinfachen. So sollen Rekurse gegen Entscheide der Grundbuchaufsicht neu direkt ans Verwaltungsgericht gehen.

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Das Regierungsgebäude in St. Gallen. - Keystone

Bisher können solche Entscheide zuerst bei der Regierung und anschliessend beim Verwaltungsgericht angefochten werden, wie die Staatskanzlei am Montag mitteilte. Als weitere Vereinfachung will der Kanton auf die Anhörung der politischen Gemeinden vor Entscheiden der Grundbuchaufsicht verzichten.

Vertreter des Kantonalen Gewerbeverbands (KGV) hatten eine Vereinfachung des Verfahren gefordert. Der Kanton nahm dieses Anliegen auf. Die Abteilung Grundbuchaufsicht des Amts für Gemeinden hat dazu verschiedene Massnahmen ausgearbeitet und zum Teil bereits umgesetzt, wie es heisst.

Für andere Vereinfachungen braucht es eine Anpassung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, auch «Lex Koller» oder «Lex Friedrich» genannt. Das kantonale Departement des Innern schickt die Anpassungen bis Ende März in die Vernehmlassung.

Personen aus dem Ausland dürfen in der Schweiz Grundstücke nur eingeschränkt erwerben. Solche Grundstückkäufe unterstehen einer Bewilligungspflicht. Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für juristische Personen.

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