BaZ verletzt mit bezahltem Reisebericht Transparenz-Regeln

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Bern,

Der Presserat kritisiert die Basler Zeitung für mangelnde Transparenz bei einer Reportage über eine sponsorte Luxusreise.

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Das Logo der Basler Zeitung am Gebäude an der Hochbergerstrasse in Basel. (Archivbild) - keystone

Die Basler Zeitung hat nach Ansicht des Presserates mit einer Reportage über eine vollständig bezahlte Luxus-Familienreise nach Mauritius gegen die Transparenz-Regeln für Sponsoring verstossen. Der Deal mit dem Tourismus-Unternehmen werde erst bei aufmerksamer Lektüre des gesamten Textes ersichtlich.

In der Reportage auf dem BaZ-Onlineportal «Eine woke Zürcher Familie fliegt gratis in die Luxusferien – darf sie das?» vom Oktober 2023 wird ein von einem Tourismus-Unternehmen bezahlter, zehntägiger Familienurlaub im Wert von 30'000 Franken nach Mauritius beschrieben. Am Schluss des Textes steht in kleiner kursiver Schrift, dass die Reise vom Unternehmen «unterstützt» wurde.

Eine Person wandte sich in der Folge an den Presserat und monierte, dass eine unabhängige Berichterstattung gar nicht möglich sei, wenn man eine solche Reise geschenkt erhalte. Der Interessenskonflikt sei offenkundig, es gehe bei dem Text um Werbung.

Anwälte der Basler Zeitung verteidigen Artikel als unabhängig

Die Anwälte der Basler Zeitung argumentierten, schon im Lead und auch im Lauftext sei auf den Deal mit dem Reise-Unternehmen hingewiesen worden. Ausserdem sei der Text kritisch und unabhängig verfasst worden und der Veranstalter habe keinen Einfluss auf die veröffentlichte Version gehabt. Es handle sich deshalb nicht um einen Werbetext.

Wie der Presserat in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahmen schrieb, ist der Hinweis, dass das Reise-Unternehmen die Ferien «unterstützt» hat, eine «Untertreibung, streng genommen eine Irreführung». Die korrekte Deklarierung hätten lauten müssen: vom Veranstalter finanziert.

Mangelnde Transparenz über Sponsorenzahlung

Man könne zwar bei genauer Lektüre des Artikels darauf kommen, dass die komplette Reise nicht nur irgendwie unterstützt, sondern voll bezahlt wurde. Aber es werde nicht ersichtlich, woher das Geschenk komme und welche Dimension es hatte. Deshalb habe der Autor die Erfordernis der Transparenz hinsichtlich des Sponsors gemäss den Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten verletzt.

Nicht betroffen seien wegen der kritischen Punkte hingegen der Aspekt Unabhängigkeit der Berichterstattung sowie die Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung.

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