BDSM-Sex: Unbekannter Mann war ihr Ex-Freund!
Ein Freiburger stalkte und vergewaltigte seine Ex-Freundin unter dem Deckmantel einer Täuschung. Jetzt fordert das Bundesgericht eine härtere Strafe.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach drei Jahren beendete eine Frau die BDSM-Beziehung zu ihrem Partner.
- Danach lernte sie einen vermeintlich anderen Mann über eine Dating-Plattform kennen.
- Bei den Treffen liess sie sich jeweils die Augen verbinden – es kam zu sexuellem Kontakt.
- Es stellte sich heraus, dass der vermeintlich andere Mann ihr Ex-Freund war.
Eine Frau beendete nach drei Jahren die gemeinsame BDSM-Beziehung mit einem Freiburger, weil sie sich dadurch zu sehr überwacht fühlte. Nach der Trennung begann sie, Männer über Dating-Plattformen kennenzulernen. Mit einem kam es zu sexuellem Kontakt.
Die Treffen fanden jeweils mit verbundenen Augen statt, so bemerkte sie erst beim dritten Treffen, dass ihr Partner der Ex-Freund war. Sie verzichtete danach auf weitere Treffen.
Wie die «Freiburger Nachrichten» berichten, hatte der Mann seine Ex-Partnerin seit der Trennung zudem intensiv beobachtet. Er kontrollierte ihre E-Mails und spionierte sie aus.
Das Bezirksgericht Vivisbach verurteilte den Mann im Jahr 2022 wegen Nötigung, sexueller Nötigung, Vergewaltigung und unberechtigten Zugriffs auf ein Computersystem zu drei Jahren Gefängnis, von denen zwei auf Bewährung ausgesetzt wurden.
Das Kantonsgericht reduzierte die Strafe jedoch auf zwei Jahre bedingt, was nun vom Bundesgericht erneut überprüft werden musste.
Kantonsgericht muss Fall neu bewerten
Das Bundesgericht hat laut den «Freiburger Nachrichten» eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft teilweise gutgeheissen. Der Mann habe während des gesamten Verfahrens keine Selbstzweifel oder Selbstreflexion gezeigt.
Der sexuelle Kontakt beim zweiten Treffen wurde vom Bundesgericht als Vergewaltigung eingestuft. Die Richter argumentierten, dass der Angeklagte wusste, dass die Frau sexuellen Handlungen nicht mehr zustimmen würde.
Dadurch könne die Strafe nicht auf das gesetzliche Minimum festgelegt werden. Letztendlich bleibt abzuwarten, wie das Kantonsgericht den Fall nun neu bewertet.