Bei Einsatz: Polizist fährt 100 km/h innerorts – und wird angeklagt!

Gerrit Fredrich
Gerrit Fredrich

Münchwilen,

Einem Polizisten aus dem Kanton Thurgau wird vorgeworfen, bei einem Einsatz mit hoher Geschwindigkeit einen Verkehrsunfall verursacht zu haben.

Extreme Raserei
Extreme Raserei kann gefährliche Folgen haben. (Symbolbild) - Robert Michael/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Polizist fuhr vor zwei Jahren über 100 km/h innerorts und verursachte einen Unfall.
  • Er befand sich auf dem Weg zu einem Einsatz.
  • Da zu diesem Zeitpunkt keine Eile mehr geboten war, muss er sich vor Gericht verantworten.

Es passierte vor zwei Jahren in Bettwiesen im Kanton Thurgau. Der Polizist, heute 58 Jahre alt, war in einem zivilen BMW der Kantonspolizei Thurgau mit Blaulicht und Sirene unterwegs. Wie «20 Minuten» schreibt, fuhr er zu einem Einsatz aufgrund eines versuchten Tötungsdelikts in Kreuzlingen.

Polizisten
Einem Polizisten aus Thurgau wird vorgeworfen, bei einem Einsatz mit hoher Geschwindigkeit einen Verkehrsunfall verursacht zu haben. - AFP/Archiv

Laut dem eingebauten Unfalldatenschreiber im Fahrzeug erreichte er Geschwindigkeiten von bis zu 110 km/h – und dies innerorts! Schlimmer noch: Auf seiner Fahrt kam es dann noch zu einem Zusammenprall mit einem anderen Fahrzeug.

Warst du schon einmal in einen Unfall verwickelt?

Kurioserweise stellte sich heraus, dass zum Zeitpunkt der Fahrt keine Eile geboten war. Der Polizist war darüber informiert, dass der Täter des versuchten Tötungsdelikts bereits verstorben war. Das Opfer befand sich schon im Spital.

Trotzdem entschied er sich, mit überhöhter Geschwindigkeit weiterzufahren, heisst es in der Anklageschrift.

Bedingte Strafe wegen Verkehrsvergehen

Am Donnerstag steht der Gesetzeshüter, der laut «20 Minuten» immer noch für die Thurgauer Kantonspolizei arbeitet, vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft fordert wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln einen Schuldspruch. Sie strebt eine auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten an.

Darüber hinaus soll er 2000 Franken Strafe und über 8000 Franken Untersuchungs- und Verfahrenskosten zahlen. Bis zur endgültigen Klärung gilt für den Polizisten weiterhin die Unschuldsvermutung.

Kommentare

User #2837 (nicht angemeldet)

hart bestraffen ist richtig

User #3516 (nicht angemeldet)

DIE DÜRFEN ALLES, LEIDER MÜSSTEN SIE ABER NOCH AUTOFAHREN LERNEN !

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