Nächtliche Sirenen bleiben: Bundesrat lehnt Einschränkung ab
Der Bundesrat will nächtliche Fahrten von Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Wechselklanghorn nicht einschränken.
Beim Befahren von Kreuzungen sind seiner Ansicht nach Blaulicht und Sirene nötig, damit Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr oder Sanität sich Vortritt verschaffen können und es nicht zu Unfällen kommt. Das schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu einer Motion des Genfer Ständerats Mauro Poggia (MCG). Diese empfiehlt er zur Ablehnung.
Blaulicht allein reicht nicht immer
Poggia argumentiert, dass die nächtlichen Sirenenklänge Menschen aus dem Schlaf rissen. Das könne die Gesundheit gefährden, vor allem in Städten und in der Nähe von Spitälern. Nachts seien die Einsatzfahrzeuge auch gut zu bemerken, wenn sie lediglich mit Blaulicht unterwegs seien.
Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass Fahrten allein mit Blaulicht in der Nacht möglich seien. Das gilt, wenn die Fahrerinnen und Fahrer nicht wesentlich von den Vortrittsregeln abweichen und ihr besonderes Vortrittsrecht nicht beanspruchen. Auf Kreuzungen seien Blaulicht und Sirene aber nötig, damit die oft sehr schnell fahrenden Einsatzfahrzeuge rechtzeitig bemerkt würden, schreibt der Bundesrat. Eine nationale Vorschrift, wonach nachts Blaulicht allein für den besonderen Vortritt genügen würde, stünde zudem im Widerspruch zum internationalen Recht, wendet er ein.