Bergsturz von Bondo GR wird ein Fall für das Kantonsgericht

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Engadin,

Die Strafuntersuchung zum grossen Bergsturz von Bondo im südbündnerischen Bergell kann noch nicht eingestellt werden.

Am 23. August war ein Bergsturz am Piz Cengalo mit Murgängen nach Bondo niedergegangen. Acht Wanderer kamen ums Leben. Nun muss sich das Bündner Kantonsgericht mit dem Ereignis befassen.
Am 23. August war ein Bergsturz am Piz Cengalo mit Murgängen nach Bondo niedergegangen. Acht Wanderer kamen ums Leben. Nun muss sich das Bündner Kantonsgericht mit dem Ereignis befassen. - sda - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Angehörigen der Opfer von Bondo ziehen den Fall vors Kantonsgericht.
  • 2017 sind acht Wanderer ums Leben gekommen.

Der Bergsturz von Bondo GR kommt vor Kantonsgericht. Der Anwalt der Angehörigen der Opfer hat die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft angefochten. Denn am 23. August 2017 waren am Piz Cengalo bei Bondo acht Wanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ums Leben gekommen.

Die Bündner Staatsanwaltschaft hatte die Strafuntersuchung mit der Begründung eingestellt, das Ereignis sei nicht vorhersehbar gewesen. Deshalb könne niemandem Fahrlässigkeit angelastet werden.

Mit dieser Sicht der Dinge ist der Anwalt der Angehörigen der Opfer nicht einverstanden. Wie er am Freitag in einem Schreiben an das Regionaljournal Graubünden von Radio SRF mitteilte, hätten Messungen rund zwei Wochen vor dem Bergsturz ergeben, dass die Bewegungen der instabilen Felsmasse am Piz Cengalo sehr stark zugenommen hätten.

Bergsturz von Bondo: Gab es Vorwarnungen?

Fachleute hätten daraus geschlossen, dass sich in den nächsten Wochen und Monaten ein grosser Bergsturz ereignen werde, der auch die Wanderwege zu den SAC-Hütten erreichen und Personen verschütten könne. Es sei also bekannt gewesen, dass sich ein grosser Bergsturz ereignen würde, heisst es in dem Schreiben, welches der Nachrichtenagentur Keystone-SDA ebenfalls vorliegt.

Seines Erachtens seien die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen nicht getroffen worden, schrieb der Anwalt. Es sei nicht verantwortbar gewesen, die rege benutzten Wanderwege zu den Hütten weiter offen zu halten. Der Anwalt der Angehörigen der Opfer ist deshalb der Auffassung, dass ein Gericht beurteilen muss, ob beim Bergsturz ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt.

Die Staatsanwaltschaft Graubünden hatte am Freitag noch keine Kenntnis davon, dass ihre Verfügungseinstellung angefochten wird.

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