Bericht Dominique Giroud: SRG ruft den EGMR an

Keystone-SDA
Keystone-SDA, Gina Krückl

Bern,

Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde des SRG bezüglich eines Berichts des «Temps» ein. Das Urteil soll vom EGMR überprüft werden.

Chomoson Winzerei Diebstahl
Walliser Rebberge, auch in Chamoson, wurden von Unbekannten ausgeraubt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht lehnte die Beschwerde des SRG im Fall Giroud ab.
  • Sie will den Fall nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) hat entschieden im Bezug auf ein Urteil vom Bundesgericht (BG) gemeinsam mit der Produktion «Temps Présent» den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anzurufen. Das Gericht lehnte die Beschwerde bezüglich des Berichts des Magazins «Temps Présent» über die durch die Giroud-Affäre aufgedeckten Missstände des Schweizer Kontrollsystems von Weinen gefällt hatte, ab.

Die SRG ist der Meinung, dass dieser Entscheid wichtige Fragen über die Freiheit der Meinungsäusserung der Medien gemäss Artikel 10 EMRK aufwirft. Die SRG will die Erwägungen des Bundesgerichts der Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof unterziehen, da die Erwägungen ihrer Meinung nach Einschränkungen enthalten, welche die journalistische Untersuchungstätigkeit massgeblich erschweren. Während der Entscheid des EGMR aussteht, ist das Urteil des BG weiterhin rechtsgültig und rechtskräftig.

Bericht Dominique Giroud

Vor fünf Jahren geriet Dominique Giroud in den Blick des Senders «Télévision Suisse Romande», dessen Eigentümer die SRG ist. Die Journalisten verfassten mehrere unschmeichelhafte Berichte über den Walliser Weinhändler. Sie warfen ihm unter anderem Panscherei und Steuerhinterziehung vor.

Daraufhin reichte Giroud Klage bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) ein. Die entschied, dass die Reportagen nicht sachgerecht sind und die notwendige Ausgewogenheit haben missen lassen. Auch der Zug ans BG nützte dem RTS nichts, das oberste Schweizer Gericht unterstützte das Urteil der UBI.

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