Bern muss Pakistaner aus Ausschaffungshaft entlassen

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Bern,

Der Kanton Bern muss einen Pakistaner aus der Ausschaffungshaft freilassen, wie das Verwaltungsgericht entschieden hat.

Justizvollzug
Das Berner Verwaltungsgericht ordnet die Freilassung eines Pakistaner aus der Ausschaffungshaft an. (Symbolbild) - keystone

Der Kanton Bern muss einen Pakistaner aus der Ausschaffungshaft entlassen. Das bernische Verwaltungsgericht hat die Beschwerde des Mannes gutgeheissen.

Der vom Obergericht verurteilte pakistanische Staatsangehörige wurde im vergangenen Dezember auf Antrag des kantonalen Migrationsdienstes in Ausschaffungshaft genommen.

Das Zwangsmassnahmengericht erachtete die Massnahme als rechtmässig und verhältnismässig. Das Verwaltungsgericht beurteilte sie nun als übertrieben, wie aus einem am Mittwoch publizierten Urteil hervorgeht.

Familie spricht gegen Untertauchen

Der Mann lebt mit seiner erwerbstätigen Frau und seinen drei Kindern, die alle die Schule besuchen. Er kümmere sich um den Unterhalt der Familie, nehme am Alltag seiner Kinder teil und sorge sich glaubhaft um deren Zukunft und Ausbildung, schrieb das Verwaltungsgericht.

Diese familiären Verhältnisse würden gegen ein Untertauchen des Mannes sprechen. Ebenfalls hätten Frau und Kinder kein «namhaftes Interesse» unterzutauchen, so das Gericht. Zudem leide der Mann an schweren psychischen Problemen.

Keine Gefahr für Öffentlichkeit

Seit seiner Verurteilung 2021 sei der Pakistaner nie untergetaucht. Er habe seit sechs Jahren keine Straftaten mehr begangen und von ihm gehe keine unmittelbare Gefahr für die Öffentlichkeit aus.

Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde des Mannes deshalb gut. Die Ausschaffungshaft als «ultima ratio» sei nicht erforderlich. Der Mann darf den Kanton Bern bis auf weiteres nicht verlassen und muss sich dreimal wöchentlich bei der Polizei melden.

Bedingte Freiheitsstrafe

Diese Massnahmen reichen aus, wie das Verwaltungsgericht weiter schreibt. Der Mann war 2021 vom Obergericht wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz rechtskräftig verurteilt worden. Das Urteil sah eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten, eine Busse von 600 Franken und einen Landesverweis von sechs Jahren vor.

Der Mann verliess die Schweiz danach nicht wie vom Migrationsamt verfügt bis im Mai 2023. Schliesslich wurde er zuhause von der Polizei abgeholt, diese stellte auch seinen Reisepass sicher. Nun ist er wieder auf freiem Fuss.

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