Berner flieht mit Mega-Steuerschulden – Kanton friert Konten ein
Damit hat er wohl nicht gerechnet: Ein Berner wandert nach Rumänien aus, ohne seine Steuern zu zahlen. Daraufhin frieren die Behörden seine Bankkonten ein.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Berner schuldet der kantonalen Steuerbehörde 119'090.70 Franken.
- Das Problem: Der erfolgreiche IT-Unternehmer ist vor Kurzem nach Rumänien ausgewandert.
- Nun haben die Behörden drei seiner Schweizer Konten blockiert, um an das Geld zu kommen.
Ein Mann aus dem Kanton Bern entschied sich, in die rumänische Stadt Galati auszuwandern. Über die Gründe für seinen Auszug kann nur spekuliert werden. Klar ist jedoch, dass der Mann in den letzten drei Jahren in Bern keine Steuern bezahlt hat.
Insgesamt 119'090.70 Franken schuldet der erfolgreiche IT-Unternehmer dem Staat – trotz mehrfacher Aufforderungen blieb diese Summe unbezahlt.
Sein Wegzug hat die Steuerbehörden nun zum Handeln gezwungen. Sie liessen kurzerhand drei seiner Konten sperren, schreibt die «Berner Zeitung».
Mehr Zwangsmassnahmen in den letzten Jahren
Diese Art von Intervention ist selten, aber wirksam. Dominik Rothenbühler, Co-Leiter der kantonalen Steuerverwaltung, erklärt gegenüber der Zeitung: «Wir erlassen pro Jahr ungefähr ein Dutzend solcher Verfügungen.»
Die Tendenz sei in den letzten Jahren leicht steigend. Dabei spiele es keine Rolle, ob es sich um einen sechsstelligen Betrag handelt oder nur um eine dreistellige Summe. Entscheidend sei immer die Verhältnismässigkeit, sagt Rothenbühler gegenüber der Zeitung.
Kanton darf eingefrorenes Vermögen zur Schuldendeckung brauchen
Die Behörden können laut Steuergesetz jederzeit eine «Sicherstellung» verlangen. Solange die Person keinen festen Wohnsitz in der Schweiz hat und die Zahlung der Steuerrechnung «gefährdet» ist.
Die Sicherstellung kann bedeuten, dass Bankkonten, Immobilien oder sogar Einkommen blockiert werden. In diesem Fall wurde auch eine Geldforderung des IT-Unternehmers bei einem Notar im Oberaargau blockiert. Dieses Guthaben stammte aus dem Verkauf seines Hauses kurz vor seiner Abreise nach Galati.
Zwar kann der Mann gegen diese Massnahme innerhalb von 30 Tagen Beschwerde einlegen. Doch dies kann laut Gesetz die Steuerbehörde nicht aufhalten. Das blockierte Vermögen darf sofort zur Deckung der Steuerschulden verwendet werden.