Berner Obergericht befasst sich mit «Kill Erdogan»-Plakat
Der Streit um das «Kill Erdogan»-Transparent geht in die nächste Runde. Die Staatsanwaltschaft zieht den Fall nach einem Freispruch vors Obergericht Bern.
Das Wichtigste in Kürze
- Auf einer Demonstration 2017 wurde ein «Kill Erdogan»-Plakat gezeigt.
- Das Regionalgericht Bern hat die Beschuldigten freigesprochen.
- Die Staatsanwaltschaft legt allerdings Berufung ein. Der Fall geht in die nächste Instanz.
Nach dem erstinstanzlichen Freispruch der mutmasslichen Urheber des «Kill Erdogan»-Plakats wird sich nun das Berner Obergericht mit dem Fall befassen. Das 2017 am Rande einer Demonstration mitgeführte Plakat sorgte für Misstöne zwischen der Schweiz und der Türkei.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil des Regionalgerichts in Bern eingelegt, wie deren Sprecher Christof Scheurer eine Meldung des «Sonntagsblick» auf Anfrage bestätigte.
Darum gehts: «Kill Erdogan – with his owh weapons»
Auf dem Plakat war der türkische Präsident Erdogan mit einer Pistole abgebildet. Der Schriftzug: «Kill Erdogan – with his own weapons» – töte oder tötet Erdogan mit seinen eigenen Waffen.
Die von kurdischen Vereinen, der SP und Grünen organisierte Kundgebung im Jahr 2017 fand acht Monate nach einem gescheiterten Putschversuch in der Türkei und drei Wochen vor einer Abstimmung über mehr Macht für den türkischen Präsidenten statt.
Im Verlauf des Kundgebungsnachmittags stiess zu dieser Hauptkundgebung eine Gruppe von rund 150 Personen, die sich beim alternativen Berner Kulturzentrum Reitschule besammelt hatten. Sie hatten das umstrittene Plakat bei sich.
Noch am Tag dieser zwei Kundgebungen protestierte die Türkei wegen des Plakats beim Schweizer Aussendepartement in Bern und bestellte in Ankara die Schweizer Vize-Botschafterin ein.
Regionalgericht urteilt: Spruch ist kein Aufruf zu Gewalt
Im vergangenen März standen vier Personen im Zusammenhang mit dem Plakat vor dem Regionalgericht Bern. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, sich der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit schuldig gemacht zu haben.
Ein unvoreingenommener Durchschnittsbürger habe das Plakat als Aufruf zur Tötung von Erdogan auffassen müssen, argumentierte die Staatsanwaltschaft. Das erstinstanzliche Gericht sah dies anders.
Es sei nicht erwiesen, dass die vier Beschuldigten mit ihrem Plakat zu konkreter physischer Gewalt gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan aufgerufen hätten.
Der Spruch auf dem Plakat – «Kill Erdogan with his own weapons!», also «Töte oder tötet Erdogan mit seinen eigenen Waffen!» – bedeute in erster Linie, den Spiess gegen Erdogan umzudrehen, ihn mit seinen eigenen Waffen zu schlagen.