Berner Obergericht befasst sich mit Streit unter Thuner Wirten
Am Dienstagmorgen hat das Berner Obergericht die Verhandlungen zu einer vorsätzlichen Tötung in einem Streit zwischen Thuner Wirten begonnen.
Das Wichtigste in Kürze
- 2019 waren zwei Betreiber von Döner-Lokalen in Thun aneinander geraten.
- Das Opfer verlangt, dass zwei mutmassliche Angreifer für ihre Tat verurteilt werden.
Das Berner Obergericht hat am Dienstagmorgen die Verhandlungen zu einer vorsätzlichen Tötung im Thuner Wirte-Milieu eröffnet. 2019 waren zwei Betreiber von Döner-Lokalen aneinander geraten. Das Opfer verlangt, dass zwei mutmassliche Angreifer für ihre Tat verurteilt werden.
Im Januar 2019 kam es in Thun zu einem Streit zwischen einem türkischstämmigen Restaurantbesitzer und einem Geschäftskonkurrenten. Dabei hatte der Wirt mit einem Messer auf seinen Gegner mehrmals eingestochen. Der Mann habe mindestens in Kauf genommen, dass sein Kontrahent hätte sterben können, kam das erstinstanzliche Regionalgericht zum Schluss.
Bei dieser Auseinandersetzung sei der Bruder des mutmasslichen Täters dazugestossen, seine Rolle blieb jedoch unklar. Der Vater der zwei Geschwister habe sich in der Nähe des Geschehens aufgehalten. Er habe auf türkisch oder kurdisch Anweisungen gegeben. Ob er aber dabei schlichten wollte oder zu einer Tötung aufrief, blieb ungeklärt.
Bruder und Vater in erster Instanz freigesprochen
Das Regionalgericht Oberland hatte im Mai 2020 den Angeklagten wegen eventualvorsätzlicher versuchter Tötung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der Bruder und der Vater wurden in erster Instanz freigesprochen.
Gegen den Freispruch des Bruders und des Vaters hat das Opfer das Verfahren ans Berner Obergericht weitergezogen. Das Opfer wurde am Dienstagmorgen von den Richtern befragt. Der Mann gab an, dass es ihm seit dem Tag der Tat nicht mehr gut ginge. Er sei auch psychisch angeschlagen. Seitdem führt er seine zwei Restaurants in Thun mit seiner Tochter.
Das Opfer gab an, er könne seiner Arbeit nicht mehr vollständig nachgehen, sondern lediglich noch organisatorischen Arbeiten ausführen.