Berner Obergericht beurteilt Mord an achtjährigem Mädchen
Am Montag steht eine wegen Mordes an ihrer Tochter in erster Instanz verurteilte Frau vor dem Berner Obergericht. Die Angeklagte beteuert ihre Unschuld.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Februar 2022 wurde in einem Wald in Köniz BE ein totes Mädchen aufgefunden.
- Wenig später wurde die Mutter des Mädchens festgenommen und im Sommer 2024 verurteilt.
- Das Urteil wegen Mordes muss heute Montag das Berner Obergericht beurteilen.
Das achtjährige Mädchen wurde im Februar 2022 tot im Könizbergwald aufgefunden, unweit des Wohnorts von Mutter und Tochter. Wenig später wurde die Mutter des Mädchens festgenommen. Sie soll das Kind im Wald mit einem Stein erschlagen haben.
Eindeutige Beweise lagen keine vor. Das erstinstanzliche Regionalgericht Bern-Mittelland musste sich im Sommer 2024 auf Indizien stützen. Letztlich sah es aber genügend solcher Puzzleteile für einen zweifelsfreien Schuldspruch wegen Mordes.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Mutter ihr Kind unter einem Vorwand in den Wald lockte, zu einem kleinen Versteck aus Ästen, das die beiden einmal zusammen gebaut hatten. Dort soll die 32-Jährige das Mädchen mit einem grossen Stein erschlagen haben. Am Stein fanden sich Blut und drei Haare des Opfers sowie eine DNA-Kontaktspur der Mutter.
Gericht konnte kein Motiv ausmachen
Ein eindeutiges Motiv konnte das Gericht für die Tat nicht ausmachen. In jedem Fall müsse es sich um einen krass egoistischen Beweggrund gehandelt haben, kamen die erstinstanzlichen Richterinnen und Richter zum Schluss.
Vielleicht habe die Mutter gehofft, es sei ohne Tochter einfacher, wieder eine Beziehung zu einem Partner aufzubauen. Oder sie habe sich des Kindes entledigen wollen, weil das Leben als Alleinerziehende anstrengend gewesen sei.
Die Angeklagte hatte sich jüngst in einem Kriminalpodcast der deutschen Zeitung «Die Zeit» zum Fall geäussert und erneut ihre Unschuld beteuert. Sie sieht sich als Justizopfer.
Das bernische Obergericht wird das Urteil am 24. März bekannt geben.