Berner Obergericht verschärft Strafe für Giftmörder
Das Strafmass eines verurteilten Giftmörders, der 2021 seine Frau mit einer Überdosis Gichtmittel tötete, wurde vom Gericht um vier Jahre angehoben.
Das bernische Obergericht hat am Donnerstag die Strafe für einen verurteilten Giftmörder erhöht. Statt 14 Jahre muss der ehemalige IT-Unternehmer nun 18 Jahre hinter Gitter. Der über 50-jährige, heute gesundheitlich angeschlagene Mann hatte im März 2021 seiner Ehefrau eine Überdosis eines Gichtmittels in den Kaffee geschüttet.
Täter umwarb Liebschaft während Frau starb
Die Frau entwickelte schwere Vergiftungssymptome und erlag den Verletzungen vier Tage später im Spital. Derweil flirtete ihr Gatte mit einer neuen Liebschaft.
Der Mann habe die Tat von langer Hand geplant und diese besonders grausam und kaltherzig durchgezogen. Es handle sich klarerweise um einen Eliminationsmord. Der Gatte hätte «hundert Möglichkeiten» gehabt, den Plan abzubrechen, konstatierte die Vorsitzende der 2. Strafkammer des Obergerichts in der Urteilsbegründung. Er habe es aber nicht getan, sondern sich seelenruhig um seine neue Liebschaft gekümmert.
Nachträglich erworbene Krankheit nicht urteilsrelevant
Zwar leide der Mann heute an einer Erkrankung des zentralen Nervensystems, die zu Gedächtnislücken führen könne. Zur Tatzeit sei die Krankheit aber noch nicht akut gewesen und keine kognitiven Beeinträchtigungen ersichtlich. «Es ist gar einfach, alles auf die Krankheit abzuschieben», führte die Vorsitzende aus.
Die 2. Strafkammer erhöhte die in erster Instanz ausgefällte Freiheitsstrafe um vier Jahre auf insgesamt 18 Jahre.