Berner Obergericht verschärft Strafe wegen Mordes an Sexpartnerin
Das Berner Obergericht bestätigte den Mordschuldspruch gegen einen 40-Jährigen und erhöhte die Strafe auf 20 Jahre. Er hatte 2021 eine Sexpartnerin ermordet.
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Das Berner Obergericht hat am Freitag den Schuldspruch wegen Mordes gegen einen heute 40-jähriger Baselbieter bestätigt. Es verschärfte die Freiheitsstrafe auf 20 Jahre. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im Januar 2021 eine Sexpartnerin ermordet und die Leiche im Thunersee versenkt zu haben.
Das erstinstanzliche Regionalgericht in Thun hatte den Mann im Dezember 2023 zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren und acht Monaten und einer ambulanten Therapiemassnahme verurteilt. Der Angeklagte beteuerte auch vor dem Obergericht, seine Bekannte und Sexpartnerin nicht umgebracht zu haben.
Die Frau sei bei einem Treffen im Bruderholz bei Basel unglücklich gestürzt. Er habe bei ihr keine Lebenszeichen mehr festgestellt und in Panik dann falsch reagiert. Anstatt Hilfe zu holen, habe er die Leiche gefesselt und mit einem Baustellenklotz beschwert bei Gunten in den Thunersee geworfen.
Verteidiger verlangt Freispruch
Der Verteidiger hatte vor Obergericht daher erneut einen Freispruch für seinen Mandanten und eine Entschädigung für die erlittene Haft beantragt. Der Staatsanwalt hingegen forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Angeklagte habe die Frau aus sexuell-sadistischen Motiven bestialisch ermordet.
Der Baselbieter bewege sich in einer düsteren Welt sexueller Gewaltphantasien, die er mit seiner Bekannten habe in die Realität umsetzen wollen. Als sich die Frau weigerte, habe er sei niedergeschlagen und gefesselt.
Vor seinem Domizil habe er die Frau mit einem Kabelbinder «von Angesicht zu Angesicht» erdrosselt, weil ihn das erregt habe. Dann sei er mit der Frau durch die halbe Schweiz an den Thunersee gefahren. Wo er sie gefesselt und mit einem Betonklotz beschwert bei Gunten ins Wasser geworfen habe.
Obergericht: Täter äusserst skrupellos und egoistisch vorgegangen
Das Obergericht ging zwar davon aus, dass es bei dem Treffen des Mannes mit seiner Bekannten und Sexpartnerin durchaus um Sex gegangen sei. Rechtsgenügliche Beweise, dass die Tat aber sexuell-sadistisch motiviert sei, lägen nicht vor. Vielmehr sei eine Vielzahl verschiedener Motive denkbar, die sich letztlich nicht abschliessend klären liessen.
Auch ohne sexuell-sadistisches Motiv sei die Tat jedoch unzweifelhaft als Mord zu qualifizieren, kam das Obergericht zum Schluss. Der Täter sei äusserst skrupellos und egoistisch vorgegangen. Er habe «unvorstellbar brutal, kaltblütig und grauenhaft» gehandelt, sagte der Vorsitzende der Strafkammer in der Urteilsbegründung.
Ambulante Therapie angeordnet
Die Aussagen des Angeklagten seien widersprüchlich und nicht konsistent, und sie stimmten nicht mit den rechtsmedizinischen Befunden überein. Das Gutachten sei sorgfältig erstellt und nachvollziehbar begründet, kam das Obergericht zum Schluss. Die Einwände der Verteidigung gegen das Gutachten «lösen sich in Luft auf», erklärte der Vorsitzende.
Wie bereits die erste Instanz, sprach auch das Obergericht zusätzlich zur Freiheitsstrafe eine ambulante Therapie aus. Noch offen ist, ob das Urteil weiter ans Bundesgericht gezogen wird. Er werde die Sache in den nächsten Tagen mit seinem Mandanten besprechen, sagte der Verteidiger der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Rand der Urteilsverkündung am Freitag.