Berner Taxi-Mörder muss nicht in den Knast
Der «Taxi-Mörder» ist frei. Die Staatsanwaltschaft zog die Beschwerde gegen die Freilassung zurück.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gutachterin, die seine Freilassung forderte, empfahl auch eine intensive Betreuung.
- Das Gericht schloss sich dem an und mahnte zur Einhaltung der Auflagen.
Ein heute 42-jähriger Mann, der im Januar 2018 nach 20 Jahren Haft aus dem Strafvollzug entlassen wurde, muss nicht zurück ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hat die Beschwerde gegen die Freilassung am Dienstag vor dem Berner Obergericht zurückgezogen.
Staatsanwalt lässt Mörder Alex H. (42) in Frieden: Berner «Taxi-Mörder» muss nicht zurück in den Knast https://t.co/iNA0jVcU9I pic.twitter.com/zHyJhJOQDv
— Blick (@Blickch) June 19, 2018
Verlängerter Strafvollzug sei «unmenschlich»
Man müsse den nun eingeschlagenen Weg weitergehen, begründete die Staatsanwältin den Rückzug der Beschwerde. Das Obergericht hatte am Dienstagmorgen ausführlich die Gutachterin befragt. Diese hatte eine Rückversetzung in den Strafvollzug nicht nur als «unmenschlich», sondern auch als kontraproduktiv bezeichnet.
Die Gutachterin empfahl jedoch, die Therapien zu intensivieren, um «das Netz enger zu spannen». Dieser Aufforderung schloss sich das Obergericht an. Man werde den Vollzugsbehörden «in aller Deutlichkeit» mitteilen, dass die Betreuung intensiviert werden müsse. Insbesondere müsse ein «Notfallszenario» konkretisiert werden und es brauche eine engmaschige Kontrolle.
Die vorsitzende Oberrichterin mahnte den Mann, sich an die Vorlagen zu halten, sonst müsse er «zurück auf Feld eins». Der im Jahre 2000 wegen Mordes an einer Taxifahrerin verurteilte und in der Folge verwahrte Mann war anfangs Januar freigelassen worden.