Bernmobil verliert wegen hohen Strompreisen Millionen
Weil Bernmobil den Strom zum Tagespreis einkauft, gerät der ÖV-Betrieb in Schieflage. Schon jetzt wird mit einem Millionenverlust gerechnet.
Das Wichtigste in Kürze
- Bernmobil kauft den Strom für Busse und Trams zum Tagespreis ein.
- Weil die Preise aktuell sehr hoch sind, rechnet der ÖV-Betrieb mit einem Millionenverlust.
Bernmobil steckt in der Krise: Nachdem die Corona-Pandemie sämtliche Rücklagen aufgefressen hat, reissen die hohen Strompreise ein weiteres Millionenloch in die Kasse.
Weil die Berner Verkehrsbetriebe den Strom zum Tagespreis einkaufen, gerät das Unternehmen in Schieflage: «Wir rechnen mit Mehrkosten in Millionenhöhe und haben keine Reserven mehr», sagt Bernmobil-Sprecher Rolf Meyer zu SRF.
Kurz gesagt: Wäre Bernmobil ein normales Unternehmen, wäre es bankrott. Da die Berner Verkehrsbetriebe aber unter öffentlicher Hand stehen, dürfte man Ende Jahr das Gespräch mit dem Kanton suchen.
Sicher ist, dass der absehbare Millionenverlust nicht einfach mit höheren Ticketpreisen oder einem kleineren Angebot abgewälzt werden kann. «Wir sind verpflichtet, unser Angebot zu fahren und sind an die Preise des Tarifverbundes gebunden», erklärt Meyer.
Berner Politik-Entscheid ging nach hinten los
Schuld an der Abhängigkeit von den Tagespreisen für Strom ist ein Deal von 2019. Damals beschloss der Berner Gemeinderat, den Strombedarf nicht öffentlich auszuschreiben. Stattdessen wurde Bernmobil vorgeschrieben, den Strom beim gleichen Anbieter wie bisher einzukaufen.
Die Folge: Das Unternehmen muss seit 2021 den Strom für die Trams und Busse jeden Tag an der Strombörse einkaufen. Zuvor verkaufte Energie Wasser Bern den Strom an Bernmobil zu einem fix vereinbarten Preis, der damals über den Tagespreisen lag.
Wie es bei Bernmobil jetzt weitergeht, ist noch offen. Man werde das Handeln bei der Strompreisbeschaffung «sehr kritisch» hinterfragen, sagt die Stadtberner Verkehrsdirektorin Marieke Kruit. Gut möglich, dass der Fauxpas des Gemeinderats letztendlich durch den Steuerzahler ausgebadet werden muss.