Im Thurgauer Obergericht fällt ein erster Entscheid im brisanten Tierschutzfall von Hefenhofen.
Das Obergericht des Kantons Thurgau in Frauenfeld.
Das Obergericht des Kantons Thurgau in Frauenfeld. - Keystone
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Das Thurgauer Obergericht hat in einem Nebenverfahren einen ersten Entscheid im Tierschutzfall von Hefenhofen gefällt. Es lehnte eine Beschwerde der ehemaligen Partnerin des wegen Tierquälerei verurteilten Pferdezüchters ab. Die Berufungsverhandlung gegen den Tierhalter findet im Herbst statt.

Der Pferdezüchter wurde im März 2023 vom Bezirksgericht Arbon unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei verurteilt, wie das Obergericht am Dienstag in einer Mitteilung schrieb. Von den meisten Anklagepunkten wurde er hingegen freigesprochen.

Die ehemalige Partnerin des Tierhalters wurde damals in zwei Punkten für schuldig befunden. Sowohl der Pferdezüchter als auch seine ehemalige Partnerin legten beim Obergericht Berufung ein.

Berufungsverfahren bestätigt Vorwürfe

Das Obergericht bestätigte nun in einem ersten Teilverfahren das Urteil des Bezirksgerichts Arbon gegen die ehemalige Partnerin des Pferdezüchters. Nach Ansicht der Gerichte half sie dabei, vom Veterinäramt bereits beschlagnahmte Tiere vom Hof zu bringen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ende Oktober fährt das Obergericht mit dem Berufungsverfahren gegen den Tierhalter weiter. Im Zentrum der Verhandlung werde voraussichtlich die Frage stehen, ob die während der Räumung des Hofes erhobenen Beweismittel im Strafverfahren gegen ihn verwendet werden dürfen.

Nationale Bekanntheit durch Tierschutzfall

Der Pferdezüchter erlangte 2017 wegen eines Tierschutzfalls nationale Bekanntheit. Damals ordneten die Behörden eine Zwangsräumung des Hofs an und beschlagnahmten unter anderem 90 Pferde. Zuvor kursierten in den Medien Fotos von massiv vernachlässigten Tieren.

Seit Jahren stand der Pferdezüchter im Streit mit den Behörden. Seine Tierhaltung war immer wieder beanstandet worden.

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