Ein 46-jähriger Schweizer steht wegen Ausbeutung von «Haussklavinnen» vor Gericht. Er ist grundsätzlich geständig.
zürcher gericht
Der 46-jährige Schweizer in Andelfingen ist wegen Ausbeutung von «Haussklavinnen» grundsätzlich geständig. (Symbolbild) - keystone
Ad

Der 46-jährige Schweizer, der am Dienstag in Andelfingen wegen Ausbeutung von «Haussklavinnen» vor Gericht steht, ist grundsätzlich geständig. Seine dominanten Neigungen wolle er in Zukunft nicht mehr ausleben, versprach er.

Jemanden zu fesseln und einzusperren, sei ja nicht verboten. «Heute würde ich das aber nicht wieder tun», sagte er. Man sehe ja am vorliegenden Verfahren, dass zwei Seiten einen Vertrag unterschreiben könnten und eine Seite dann doch nicht mehr wolle.

Geständnis trotz narzisstischer Persönlichkeitsstörung

Ein Gutachten attestierte ihm neben seiner sadomasochistischen Neigung eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. Der Psychiater bezeichnet die Rückfallgefahr für ähnliche Taten als «hoch». Seit 2019 ist der Beschuldigte nun schon in Therapie.

Der Mann hatte zwei junge Ausländerinnen unter falschen Versprechungen rekrutiert und als «Haussklavinnen» ausgebeutet. Dabei sperrte er sie täglich in einen Käfig. Er ist unter anderem wegen Menschenhandels und Freiheitsberaubung angeklagt.

Urteil voraussichtlich am Mittwoch

Der Prozess gegen ihn wird im abgekürzten Verfahren geführt. Erhebt das Gericht den Vorschlag der Staatsanwaltschaft zum Urteil, erhält der Mann eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Wobei er jedoch nur neun Monate absitzen soll.

Davon verbüsste er bereits fünf Monate in Untersuchungshaft. Er hätte also noch vier Monate vor sich. Ebenfalls vor Gericht steht seine Ehefrau. Sie argumentierte, dass die Frauen nicht gesagt hätten, dass sie nicht eingesperrt und gefesselt werden wollten. Das Bezirksgericht Andelfingen wird das Urteil voraussichtlich am Mittwoch eröffnen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Gericht