Beschuldigter versichert vor Obergericht Zürich seine Unschuld
Am Donnerstag vor dem Obergericht Zürich stritt der Beschuldigte ab, das Kind seiner Freundin 2021 in Winterthur zu Tode geschüttelt zu haben.

Vor dem Obergericht des Kantons Zürich hat der Beschuldigte am Donnerstagvormittag verneint, 2021 in Winterthur das Kind seiner Freundin zu Tode geschüttelt zu haben. Er habe dem Kleinen nie etwas angetan.
Die Beziehung zum Kleinkind seiner neuen Freundin sei «recht gut» gewesen. «Wir haben immer gespielt zusammen.» Es habe aber schon Momente gegeben, in denen der Kleine – das spätere Opfer – schwierig gewesen sei. Etwa, wenn er grundlos weinte.
Vor dem Bezirksgericht Winterthur hatte die Mutter 2023 ausgesagt, das Kind habe sich zunehmend vom Beschuldigten distanziert. Sie habe den Eindruck gehabt, das Kind habe Angst vor ihrem Freund. Dabei äusserte sie auch die Befürchtung, dass er gewalttätig geworden sei.
Laut Anklage schlug und schüttelte der Beschuldigte das rund 20 Monate alte Kind immer wieder. Einmal habe der Kleine gar einen Wirbelbruch erlitten. Die Gutachten nach dem Tod des Kindes ergaben, dass die Verletzungen von Misshandlungen stammen müssten.
Beschuldigter bestreitet Misshandlung des Kindes
Der Beschuldigte stritt jedoch ab, das Kind misshandelt zu haben. «Ich habe ihm nie etwas angetan». Mit dem Tod des Kleinkindes am 12. Juni 2021 «habe ich nichts zu tun», betonte er. Er habe allerdings auch nie beobachtet, dass jemand anderes das Kind misshandelt habe.
Laut Rechtsmedizin hatte das Kind einige Tage vor seinem Tod ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Der 29-Jährige nimmt nach eigenen Angaben seit der Untersuchungshaft keine Drogen mehr. Er habe begriffen, dass diese nur den Körper kaputt machten.
Auch Alkohol konsumiere er «nur noch wenig». Der Deutsche hat seit der Schulzeit Schwierigkeiten. Auch beruflich konnte er nie Tritt fassen. Er begann mehrere Lehren, die er alle abbrach. Hatte er eine Arbeitsstelle, gab er sie wieder auf.