Beschwerde verzögert 100-Millionen-Cloud-Auftrag des Bundes
Der Bund will Cloud-Dienste an vier US- und ein chinesisches Unternehmen vergeben. Nun wurde eine Beschwerde eingereicht und damit das Verfahren verzögert.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Beschaffungsverfahren von Cloud-Dienste des Bundes wurde hinausgezögert.
- Die Bundeskanzlei erhielt eine Beschwerde gegen den Millionen-Auftrag.
- Diese wird nun vom Bundesverwaltungsgericht überprüft.
Gegen die Vergabe von Cloud-Diensten des Bundes an vier US- und ein chinesisches Unternehmen ist eine Beschwerde eingereicht worden. Das bedeutet, dass das Beschaffungsverfahren vorerst nicht abgeschlossen werden kann.
Die Beschwerde sei fristgerecht eingegangen, teilte die Bundeskanzlei heute Mittwoch mit. Damit handle es sich weiterhin um ein laufendes Verfahren. Nun werde das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde entscheiden.
Der Bund hatte den Grossauftrag in der Höhe von 110 Millionen Franken am 24. Juni an die US-Firmen Amazon, IBM, Microsoft und Oracle sowie den chinesischen Anbieter Alibaba vergeben. Grund waren die «attraktiven Preise» und die Rabatte. Schweizer Bewerber gingen leer aus.
Die Vergabe war entsprechend kritisiert worden: Marc Oehler, Direktor eines Schweizer IT-Unternehmens mit eigener Cloud-Lösung, sagte gegenüber der Westschweizer Zeitung «Le Temps», «die Schweiz gebe damit ihre digitale Souveränität auf». Die Schweizer Anbieter hätten nie eine Chance gehabt, weil in der Ausschreibung Datenzentren auf mindestens drei Kontinenten verlangt worden seien.
Ebenfalls nicht um den Auftrag beworben hatten sich die Swisscom. Die Ausschreibung des Bundes sei «explizit auf sogenannte Global Public Cloud Anbieter ausgerichtet» gewesen, schrieb sie heute Mittwoch auf Anfrage.
Auch Politiker der Geschäftsprüfungsdelegation (GPK) hatten sich kritisch geäussert. So sagte SVP-Nationalrat Alfred Heer gegenüber Schweizer Radio SRF, die GPK werde den Vergabeprozess anschauen. Und sie werde auch überprüfen, welche Daten in der Cloud gespeichert würden und was das für die Schweizer Datensicherheit bedeute.
Ob und wie die Bundesverwaltung künftig Dienste aus Public Clouds nutzen wird, sei noch nicht entschieden, hiess es im Juni bei der Bundeskanzlei. Die verschiedenen Stellen seien jedoch verpflichtet, die Daten zu schützen und Geheimhaltungspflichten zu gewährleisten.
Würden Anwendungen oder Daten auf einer Public Cloud gehalten, müsse die Rechtskonformität und die Risikobeurteilung «zwingend» sichergestellt werden, «auch bezogen auf den Public Cloud Anbieter», hiess es weiter. Der Schutz und die Verfügbarkeit von Daten bilde dabei einen wichtigen Aspekt.