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Beschwerde zu Ausschreibung von SBB-Projekt im Tessin gutgeheissen

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Stadt St. Gallen,

Das Bundesverwaltungsgericht heisst eine Beschwerde gegen Ausschreibung von Arbeiten für neues SBB-Werk gut.

SBB Werk
Das neue Werk in Arbedo-Castione soll das alte in Bellinzona (im Bild) ersetzen. Archivbild - sda - KEYSTONE/KARL MATHIS

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Konsortiums gegen eine Ausschreibung von Arbeiten für die Infrastruktur des neuen SBB-Werks in Arbedo-Castione gutgeheissen. Laut Informationen der SBB hat der Entscheid keine Auswirkungen auf den Zeitplan der Bauarbeiten.

Im Zentrum der am 29. März 2023 publizierten Ausschreibung stehen Arbeiten für die Infrastruktur, welche das neue SBB-Werk in Arbedo-Castione mit dem bestehenden Bahnnetz verbinden, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht. Für den zu vergebenden Auftrag gingen mehrere Offerten ein. Den Zuschlag erhielt eine Konkurrentin des beschwerdeführenden Konsortiums.

Vor Gericht: Unkorrekte Vergabe?

Vor dem Bundesgericht argumentierte es damit, dass die Vergabe der Arbeiten nicht korrekt abgelaufen sei. Der Auftraggeber habe während der Ausschreibung des Auftrags einer der involvierten Baufirmen die Möglichkeit gegeben, sowohl den technischen Teil als auch den Preis ihres Angebots anzupassen.

Dieses Unternehmen erhielt im November 2023 den Zuschlag. Als Grund dafür wurde von der Vergabestelle angegeben, dass das Angebot dieses Anbieters am günstigsten sei.

Während der Ausschreibung gemachte Klarstellungen dürften nicht dazu führen, dass Angebote geändert oder Lücken geschlossen würden, schreibt das Gericht in seinem Urteil. Das Angebot des betreffenden Anbieters hätte gemäss Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) von der Ausschreibung ausgeschlossen werden müssen.

Bauarbeiten bleiben im Zeitplan

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Zuschlagsentscheid der SBB aufgehoben und den Zuschlag dem Konsortium zugeteilt, da dieses auf der Rangliste den zweiten Platz erreichte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil B-6847/2023 vom 15.4.2024)

Die SBB nähmen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis und prüften ihn, erklärte eine Mediensprecherin am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Der Entscheid habe keine Auswirkungen auf den Zeitplan für den Bau des Werks.

Im Januar hatten die SBB mitgeteilt, dass sich der Baubeginn in Arbedo-Castione um ein halbes Jahr verzögere. Demnach könne das Werk seinen Betrieb erst Ende 2027 statt wie ursprünglich geplant 2026 aufnehmen. Die Kosten für den Bau des Werks bezifferten die SBB ursprünglich mit 580 Millionen Franken.

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