Betrügerin zockt Tierhelfer mit «krankem» Büsi ab
Eine Betrügerin schickte gefälschte Tierarzt-Rechnungen an Tierhelfer. Sie erhielt 675 Franken, flog dann aber auf und wurde verurteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Tierhalterin in Geldnot schickte gefälschte Tierrechnungen an Hilfsorganisationen.
- Für die angeblich kranke Katze erhielt die Frau 675 Franken.
- Sie wurde verurteilt und muss insgesamt fast 5000 Franken bezahlen.
Eine Zürcher Oberländerin war in Geldnot und probierte eine neue Betrugsmasche aus: Sie verschickte gefälschte Tierarztrechnungen an Hilfsorganisationen – flog jedoch auf. Dies geht aus einem Strafbefehl hervor, über den «Züriost» berichtet.
Die heute 31-Jährige erstellte Rechnungen einer fiktiven Tierarztpraxis. Darauf stand, dass ihre Katze zu zwei Konsultationen musste, was 902 Franken gekostet habe. Über den QR-Code wird das Geld aber nicht an einen Veterinär geschickt, sondern an die Frau.
Sie schickte die Rechnungen an einen Verein, der Tierhalter in finanziellen Nöten bei der medizinischen Versorgung der Tiere unterstützt. In der Mail schrieb die Frau, sie sei nicht in der Lage, die Rechnungen zu begleichen. Sie bitte deswegen um Hilfe.
Der Verein aber wurde stutzig, die auf der Rechnung angegebene Tierarztpraxis gab es gar nicht. Die Frau erhielt deshalb kein Geld – zumindest nicht von diesem Verein.
Stiftung gibt Betrügerin 675 Franken
Sie schickte die Rechnungen auch einer Stiftung, die «die Verbindung zwischen Mensch und Tier finanziell schwachen Menschen» ermöglichen will. Sie gibt an, unter anderem für medizinische Behandlungen zu bezahlen. Und so schickte sie dem vermeintlichen Tierarzt 675 Franken – die direkt auf dem Konto der Frau landeten.
Die Betrügerin flog aber auf und wurde verurteilt. Neben dem Schwindel mit dem angeblich kranken Büsi nutzte sich auch andere Maschen. So hatte sie online Gegenstände mit falschen Angaben bestellt. Die Ware im Wert von fast 1000 Franken bezahlte sie aber nicht.
Nun wurde sie wegen mehrfachem, teilweise versuchtem und teilweise geringfügigem Betrug verurteilt. Sie muss 120 Tagessätze à 30 Franken bezahlen. Hinzu kommen die Verfahrenskosten und eine Busse. Der Gesamtbetrag, den die Frau bezahlen muss, beläuft sich auf 4900 Franken.