Dreister Betrug: Inserierte Winterthurer Wohnung gibt es gar nicht
Ein Mann bietet auf Facebook eine Wohnung an, die es gar nicht gibt. Nun wurde er wegen dieser dreisten Masche verurteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein heute 31-jähriger Mann inserierte über Facebook eine Wohnung.
- Diese existierte jedoch gar nicht.
- Wegen Betrugs wurde der Mann nun zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
In Winterthur wurde ein mittlerweile 31-jähriger Grieche wegen eines dreisten Betrugs verurteilt. Wie der «Landbote» schreibt, bot der Mann auf Facebook eine Wohnung an, die jedoch gar nicht existiert. Mindestens drei Personen sind ihm gemäss Strafbefehl so auf den Leim gegangen.
Die Anzeigen stammten aus dem Herbst vergangenen Jahres. Selbst Bilder und Videos der angeblichen Wohnungen verschickte der Grieche, um sich Glaubwürdigkeit zu verschaffen. Daraufhin wurde sich auf einen Mietvertrag geeinigt.
Die Opfer leisteten Vorauszahlungen in Höhe von zwischen 1250 und 2600 Franken. Schliesslich wurde der Mann jedoch erwischt und nun von der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland rechtskräftig verurteilt.
2800 Franken Busse sowie 800 Franken Gebühr muss der Betrüger nun blechen. Dazu kommt eine bedingte Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 100 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Ob die Betrugsopfer ihr gezahltes Geld je wiedersahen, geht gemäss «Landbote» aus dem Strafbefehl nicht hervor.