Bergdietikon AG: Laut Rechtsmedizin ist Opfer ertränkt worden

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Dietikon,

Im Prozess um die Tötung einer 41-jährigen Frau in Bergdietikon AG im September 2022 trat unter anderem die rechtsmedizinische Gutachterin als Zeugin auf.

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Das Bezirksgericht Baden. (Archivbild) - keystone

Im Prozess um die Tötung einer 41-jährigen Frau im September 2022 in Bergdietikon AG kam am Dienstag unter anderem die rechtsmedizinische Gutachterin zu Wort. Die Frau sei in der Badewanne ertränkt worden. Am Mittwoch wird der Beschuldigte befragt.

Wie die Rechtsmedizinerin vor Gericht erläuterte, wiesen die Verletzungen am Leichnam darauf hin, dass die Frau gewaltsam ertränkt worden sei. Hinweise auf einen Stromschlag habe es keine gegeben. Der Beschuldigte hatte laut Anklage nach dem Tod seiner Frau einen Föhn in die Badewanne geworfen, um einen Suizid vorzutäuschen. Mit einem solchen seien die Verletzungen nicht vereinbar.

Auch der Beschuldigte wies nach der Tat Verletzungen auf. Die Rechtsmedizinerin stellte Kratzspuren und Blutergüsse an Stellen und in einer Art fest, die typisch seien für Abwehrverletzungen. Die Frau müsse sich heftig gewehrt haben. Der Schweizer mit albanisch-mazedonischen Wurzeln hat die Tötung seiner Frau gestanden und befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.

Schwester des Beschuldigten als Zeugin

Am zweiten Prozesstag wurde die Schwester des Beschuldigten als Zeugin befragt. Die beiden Familien seien gut miteinander ausgekommen, sagte sie. Nach der Tat sei der Kontakt abgebrochen. Auch ihr Verhältnis zum Bruder sei seit der Tat ein anderes -«aber er ist immer noch mein Bruder».

Vor der Tat habe sie keine Veränderung an ihm festgestellt. Noch bei einem Treffen zwei Wochen vor der Tat habe sie den Eindruck gehabt, er und seine Ehefrau hätten es gut zusammen. Nach der Tat habe sie sich Vorwürfe gemacht, weil sie nichts von Problemen bemerkt habe.

Als weiterer Zeuge wurde ein Anwalt befragt, der für den Beschuldigten und das spätere Opfer einen Ehe- und Erbvertrag aufstellte. Drei Tage vor dem Tod der 41-Jährigen wurde der Vertrag notariell beurkundet. Er sei vom Ehepaar ursprünglich mit dem Ausarbeiten eines Vorsorgevertrags beauftragt worden, sagte der Anwalt. In diesem Zusammenhang habe er ihnen vorgeschlagen, auch gleich einen Ehe- und Erbvertrag zu erstellen.

Verträge könnten Rolle spielen

Ein Thema in der Verhandlung waren die Verträge, da sie nach Ansicht des Staatsanwalts beim Tötungsdelikt eine Rolle spielten. Im Fall eines Suizids der Frau wären dem Mann 1,8 Millionen Franken zugestanden. Ein Arbeitskollege der Frau, nach eigenen Angaben eine Vertrauensperson für sie, sagte, nach dem, was sie ihm erzählt habe, habe sie es sehr geschätzt, dass der Beschuldigte als Hausmann tätig war. So habe sie selbst Karriere als Wirtschaftsexpertin machen können.

«Sie schaute zu ihm auf», sagte der Zeuge. Die Eheleute hätten sich seines Wissens gut verstanden, obwohl sie seit Langem als Paar getrennt waren und nur der Kinder wegen noch zusammen wohnten. Die Frau habe nicht gewollt, dass ihre Ehe als gescheitert wahrgenommen würde. Dabei hätten wohl ihr kultureller Hintergrund als Kosovo-Albanerin eine Rolle gespielt, aber auch ihre berufliche Stellung.

Urteil frühestens am Freitag

In der Zeit vor der Tat habe sie ihm belastet geschienen. Sie habe sich vom Beschuldigten kontrolliert gefühlt. Der Kollege hatte aber nicht den Eindruck, sie hätte Angst vor ihm gehabt. Dass die Frau eine aussereheliche Beziehung gehabt habe – und zwar ausgerechnet mit seinem Bruder –, erfuhr der Zeuge erst im Gerichtssaal.

Am 25. September 2022 kam es gemäss Anklage zu einem heftigen Streit zwischen dem Beschuldigten und dessen Ehefrau. In dessen Verlauf würgte er sie, drückte sie in der Badewanne unter Wasser und ertränkte sie. Laut Anklageschrift handelte der Mann aus Eifersucht wegen der ausserehelichen Beziehung der Frau. Der Staatsanwalt fordert eine 18-jährige Freiheitsstrafe wegen Mordes.

Die Verteidigung gibt ihre Anträge später bekannt. Die Verhandlung wird am Mittwoch mit der Befragung des Beschuldigten und den Ausführungen des Psychiaters fortgesetzt. Anschliessend beginnen die Parteien mit ihren Plädoyers. Das Urteil wird frühestens am Freitag eröffnet.

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