Bezirksgericht Zürich spricht einen Antifa-Demonstranten frei
Die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETH) hat einen Doktoranden, der für Schlagzeilen sorgte. Vor Bezirksgericht wurde dieser nun freigesprochen.
Das Wichtigste in Kürze
- 20-30 Vermummte gingen 2019 im Zürcher Niederdorf auf Feiernde eines Polterabend los.
- Der 29-jährige ETH-Doktorand und Antifa-Sympathisant sei gemäss Gericht vor Ort gewesen.
- Gewalttaten könnten ihm aber nicht nachgewiesen werden.
Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch einen 29-jährigen Doktoranden und Antifa-Sympathisanten freigesprochen. Die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETH) ist die Uni der Wahl des Studenten.
Das Gericht war zwar überzeugt, dass der Physiker an einem Angriff auf einen Polterabend beteiligt war. Hinzu kamen Ausschreitungen am G20-Gipfel, wo er ebenfalls mit von der Partie gewesen sein soll. Gewalttaten könnten ihm aber nicht bewiesen werden.
Polterabend eines Rechtsradikalen
Im September 2019 stürmten 20 bis 30 Vermummte mit Fahrradketten, Stangen, Flaschen, Steinen und Pfeffersprays auf eine Gruppe Männer los. Diese wollten ihren Polterabend feiern. Mehrere der Männer wurden verletzt.
Danach rühmten sich die Angreifer auf einer einschlägigen, linken Plattform damit, dass sie den Polterabend eines Rechtsradikalen erfolgreich beendet hätten. Dass der Physik-Doktorand dort war, konnte zweifelsfrei wegen DNA-Spuren bewiesen werden, die auf einer Baseballkappe und einer Sonnenbrille gefunden wurden.
Kein Beweis für Gewaltausübung
Es fehle aber irgend ein brauchbarer Beweis, dass er selber auch zugeschlagen habe, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Auch beim zweiten, gewaltsamen Vorfall kam das Gericht zu diesem Schluss.
Der Physiker wurde gefilmt, als er an den Demonstrationen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg im Jahr 2017 teilnahm. Er war Teil des Schwarzen Blocks. Die Deutsche Polizei wertete die Videoaufnehmen mit einer Gesichtserkennungssoftware aus.
Doch auch hier: Das Gericht erkannte darin keinen Beweis, dass der Beschuldigte auch selber gewalttätig geworden sei. «Vielleicht sind Sie einfach immer dort dabei, wo die Antifa-Szene am Wirken ist. Wir wissen es nicht», sagte der Richter.
Antifa-Demo vor Gericht
Der Beschuldigte wollte beim Prozess keinerlei Aussagen machen. Sein Schlusswort gestaltete er dafür als langen Vortrag über Antifaschismus, vom 19. Jahrhundert bis zur SVP und zur Burka-Initiative. Den Angriff auf den Polterabend im Niederdorf könne er «deswegen nur gutheissen, wer auch immer das war».
Vor Prozessbeginn kam es vor dem Gerichtsgebäude zu einer Antifa-Demonstration, weshalb die Zürcher Stadtpolizei mit einem Grossaufgebot anrückte. Mehrere Demonstranten wurden abgeführt.