Massnahmen gegen Gewaltextremismus reichen laut Bundesrat aus
Der Bundesrat hat die geltenden Massnahmen gegen Gewaltextremismus als ausreichend empfunden. Das Nachrichtendienstgesetz könnte dafür ausgeweitet werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die aktuellen Massnahmen gegen Gewaltextremismus sind laut Bundesrat ausreichend.
- Dafür könnte das Nachrichtendienstgesetz künftig ausgeweitet werden.
- CVP-Nationalrätin Ida Glanzmann hatte ein entsprechendes Postulat eingereicht.
Die geltenden und geplanten Massnahmen gegen den Gewaltextremismus reichen in der Schweiz aus. Das hält der Bundesrat in einem Bericht fest, den er am Mittwoch verabschiedet hat. Weil die Bedrohung steigt, prüft er bei der Revision des Nachrichtendienstgesetzes weitere Massnahmen.
Das hat der Bundesrat bereits beschlossen, wie er in seiner Antwort auf ein Postulat von Nationalrätin Ida Glanzmann (CVP/LU) festhält. Der gewalttätige Extremismus gewinne indessen für die innere und äussere Sicherheit an Bedeutung.
Nachrichtendienstgesetz könnte ausgeweitet werden
Laut dem Bundesrat ist beim gewalttätigen Linksextremismus eine Verschärfung erkennbar. Beim Rechtsextremismus besteht mittelfristig eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen Anschlag durch einen entsprechend inspirierten Einzeltäter.
Bei der laufenden Revision des Nachrichtendienstgesetzes prüft die Landesregierung deshalb die Ausweitung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Auch ein erweitertes Eindringen in Computersysteme auf den gewalttätigen Extremismus wird untersucht. Ein Entwurf soll bis Ende 2021 in die Vernehmlassung gehen.