Bezirksgericht Zürich verurteilt SVPler Diethelm
Das Wichtigste in Kürze
- SVP-Kantonsrat Diethelm wurde zu einer bedingten Haftstrafe und Geldstrafe verurteilt.
- Das Gericht spricht Diethelm jedoch vom Vergewaltigungsvorwurf frei.
- Jedoch sei er der einfachen Körperverletzung schuldig.
Das Bezirksgericht Zürich hat den Schwyzer SVP-Kantonsrat Bernhard Diethelm zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Richter sprachen ihn von den schwersten Vorwürfen wie versuchter Vergewaltigung frei.
Neben der Freiheitsstrafe sprach das Gericht am Montag eine bedingte Geldstrafe von 120 mal 100 Franken aus. Für beide Strafen gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Die Strafen wurden für einfache Körperverletzung und illegale Pornografie ausgesprochen.
Wegen Tätlichkeiten muss Diethelm eine Busse von 1000 Franken bezahlen. Der Klägerin sprachen die Richter eine Genugtuung von 1000 Franken zu.
Leben nicht gefährdet
Die Klägerin habe glaubhaft und fast ohne Widersprüche ausgesagt, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Am Prozess habe sie dann einiges anders gesagt als in der Untersuchung. Da sei etwa der süssliche Geruch, den sie gerochen haben will. Das Gericht gehe davon aus, dass sie sich im Vorfeld über Chloroform informiert hat.
Dass Diethelm sie gewürgt hat, sahen die Richter als erwiesen an. Das zeigten die Verletzungen am Hals. Dafür wird er wegen Körperverletzung verurteilt. Doch es sei nicht bewiesen, dass ihr Leben dabei gefährdet war.
Kein Hinweis auf Chloroform
Bezüglich der Verätzung und der vorgeworfenen versuchten Betäubung seien keine Rückstände gefunden worden. Auch in der Wohnung habe sich nichts befunden, führte der Richter aus. Diethelms Suche nach Chloroform im Internet sei der einzige Hinweis. Doch dieses rieche nicht nach Katzenurin.
Da die versuchte Betäubung nicht nachgewiesen werden konnte, fallen die Vorwürfe der versuchten Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung weg. Es gebe weder Muster noch Hinweise, dass Diethelm je in dieser Hinsicht auffällig war.
Das Gericht geht davon aus, dass eine Auseinandersetzung um den Preis der Anlass für den Vorfall war.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.