Bilanz nach einem Jahr: Asylverfahren dauern nur noch 50 Tage

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Bern,

Seit einem Jahr werden die meisten Asylgesuche im beschleunigten Verfahren behandelt. Eine erste Bilanz fällt positiv aus.

Während der beschleunigten Asylverfahren sind die Asylsuchenden in Bundesasylzentren untergebracht. Gemäss einer ersten Bilanz dauern die Verfahren nur noch 50 Tage. (Archivbild)
Während der beschleunigten Asylverfahren sind die Asylsuchenden in Bundesasylzentren untergebracht. Gemäss einer ersten Bilanz dauern die Verfahren nur noch 50 Tage. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit einem Jahr werden die meisten Asylgesuche im beschleunigten Verfahren behandelt.
  • Gemäss SEM fällt die Bilanz positiv aus, ein Verfahren dauert im Schnitt nun 50 Tage.

Seit einem Jahr werden die meisten Asylgesuche im beschleunigten Verfahren behandelt. Eine erste Bilanz fällt positiv aus: Nach Angaben des Staatssekretariats für Migration (SEM) können die Asylverfahren im Durchschnitt innerhalb von 50 Tagen abgeschlossen werden.

Mit den kurzen Verfahren bleibt das SEM weit unter dem Limit. Gemäss dem geänderten Asylgesetz dürfen diese bis zu 140 Tagen dauern. Vorher hatten die Asylverfahren im Durchschnitt 280 Tage in Anspruch genommen.

Freiwillige Ausreisen gestiegen

Während beschleunigten oder Dublin-Verfahren halten sich die Asylsuchenden in einem Bundesasylzentrum auf. Nur in jedem fünften Fall kam es im Lauf des letzten Jahres zu einem erweiterten Verfahren, wie das SEM am Donnerstag mitteilte. Diese dauerten im Durchschnitt 100 Tage. Nur für das erweiterte Verfahren werden die Asylsuchenden einem Kanton zugewiesen.

Auch zu den freiwilligen Ausreisen zieht das SEM eine positive Bilanz. Die Zahl sei um rund einen Drittel gestiegen, heisst es in der Mitteilung. Ein Grund ist das neu angewandte System: Je früher sich jemand zur Ausreise entschliesst, desto höher fällt die Unterstützung aus.

Zudem werden die Asylsuchenden von einer Rechtsvertretung früh über ihre Perspektiven informiert und haben jederzeit Zugang zur Rückkehrberatung. Auch mit den Ergebnissen des unentgeltlichen Rechtsschutzes zeigte sich das SEM zufrieden, obwohl ein etwas grösserer Anteil der Entscheide vor Bundesverwaltungsgericht angefochten wird als früher.

System hat noch Kinderkrankheiten

Noch läuft das System allerdings nicht reibungslos. So ist es nach Angaben des SEM schwierig, in allen Asylregionen genügend Ärztinnen und Ärzte zu finden, die innerhalb der knappen Fristen vertiefte medizinische Abklärungen vornehmen können. Auch bei der Zusammenarbeit mit den Rechtsvertreterinnen und -vertretern gelte es, die Abläufe und Prozesse weiter einzuspielen und zu optimieren.

Das Stimmvolk hatte die Asylrechtsreform im Frühjahr 2016 mit fast 67 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) hatte die Gesetzesänderung unterstützt. Von der Umsetzung ist die Organisation nicht nur begeistert. In einem am Dienstag in der «Neuen Zürcher Zeitung» publizierten Interview kritisierte SFH-Direktorin Miriam Behrens das Vorgehen des SEM.

Das SEM stehe politisch unter Druck und sei überambitioniert, sagte sie. Die Behörde fokussiere derzeit fast nur aufs Tempo. Bei der Fairness beziehungsweise der Qualität der Verfahren gebe es deshalb Probleme. Das führe zu mehr erfolgreichen Beschwerden, was die Verfahren wiederum verlängere.

Laut Behrens betrug die Rückweisungsquote – Verfahren, bei denen das SEM noch einmal über die Bücher muss – in den ersten sechs Monaten 16,8 Prozent. Im alten Verfahren sei sie bei durchschnittlich 4,8 Prozent gelegen.

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