Edward Snowden könnte in der Schweiz Asyl kriegen, aber...
Eine Petition fordert Asyl in der Schweiz für den Whistleblower Edward Snowden. Scheitern könnte es am Bundesrat – auch wegen den Beziehungen zu Donald Trump.
Das Wichtigste in Kürze
- Der US-Whistleblower Edward Snowden lebt momentan im russischen Exil.
- Eine Petition fordert für ihn nun Asyl in der Schweiz.
- Doch das ist nicht so einfach – der Entscheid läge beim Bundesrat.
Vergangene Woche hat der US-Whistleblower Edward Snowden seine Memoiren veröffentlicht. Damit droht ihm weiteres Ungemach mit der US-Justiz. Diese will ihn wegen Spionage und Gefährdung nationaler Sicherheit anklagen. Er hält sich momentan an einem geheimen Ort in Russland auf und hat dort noch bis 2020 Bleiberecht.
Nun fordert eine Petition der Piratenpartei in der Schweiz Asyl für den Amerikaner. «Er lebt verfolgt und in Angst um sein Leben», so die Begründung. Doch das Vorhaben ist nicht so einfach. Im Gegenteil: Die Asyl-Aufnahme scheint unwahrscheinlich.
Offene Arme - doch nicht vom Bundesrat
Die Petition zur Asyl-Aufnahme findet durchaus Anklang. Nau-Leser heissen ihn teilweise willkommen, begründen gar, er sei «eine ausgewiesene Fachkraft». Der Bund hingegen verschränkt die Arme.
Das zustädinge Staatssekretariat für Migration (SEM) sagt zwar: «Grundsätzlich kann jede ausländische Person in der Schweiz ein Asylgesuch stellen.» Betont aber: «Ein Gesuch kann nur einreichen, wer sich an der Schweizer Grenze oder auf dem Gebiet der Schweiz befindet.»
Dies sei so im Asylgesetz festgehalten. Edward Snowden müsste also auf gut Glück in die Schweiz kommen, und somit illegal.
Was das SEM nicht schreibt: Um überhaupt in die Schweiz einreisen zu können, müsste Snowden bei der Schweizer Botschaft in Russland ein sogenanntes humanitäres Visum beantragen.
Eine Entscheidung von solcher Tragweite könnte das SEM nicht ohne Rückendeckung des Bundesrates fällen. Dieser hat bereits 2013 aufgrund einer Interpellation von Oskar Freysinger (SVP) Stellung bezogen. «Personen, die sich im Ausland befinden und die konkret, ernsthaft und unmittelbar an Leib und Leben gefährdet sind, kann die Einreise in die Schweiz mit einem humanitären Visum bewilligt werden».
Bundesrat müsste sich für Edward Snowden einsetzen
Was nach humanitärer Tradition tönt, hat jedoch einen Haken. Denn in einer Weisung an die Auslandsvertretungen aus dem Jahr 2018 steht: «Die betroffene Person muss sich in einer besonderen Notsituation befinden, die ein behördliches Eingreifen zwingend erforderlich macht.»
Befindet sich die Person bereits in einem Drittstaat, geht das SEM davon aus, dass keine akute Gefährdung bestehe. Ob der Whistleblower also Asyl bekommen könnte, müsste also auf höchster Ebene entschieden werden.
Snowden is a spy who has caused great damage to the U.S. A spy in the old days, when our country was respected and strong, would be executed
— Donald J. Trump (@realDonaldTrump) April 19, 2014
Die Beziehungen mit der USA haben sich in den letzten Monaten nochmal verbessert. Der Bundesrat möchte ein Freihandelsabkommen abschliessen. Ob er dieses für Snowden aufs Spiel setzt, ist fragglich. Denn US-Präsident Trump und auch Aussenminister Mike Pompeo hatten sich schon für die Todesstrafe für Edward Snowden ausgesprochen.