Bistum Basel setzt neues Konzept gegen sexuelle Übergriffe in Kraft

Keystone-SDA
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Solothurn,

Im Bistum Basel tritt am 1. Juli ein neues Konzept gegen sexuelle Übergriffe in Kraft. Dabei liegt der Fokus vor allem auf der Prävention.

römisch-katholische kirche st. anton
Die römisch-katholische Kirche St. Anton in Basel. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bistum Basel setzt am 1. Juli ein neues Konzept in Kraft.
  • Damit sollen sexuelle Übergriffe im Umfeld der Kirche verhindert werden.

Prävention ist Teil eines neuen Konzeptes gegen sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld im Bistum Basel. Neu müssen mit einem kirchlichen Dienst beauftragte Personen bei der Ernennung und anschliessend alle drei Jahre Strafregisterauszüge einreichen.

Mit dem überarbeiteten Konzept, das am 1. Juli in Kraft tritt, schaffe der Bischof von Basel zusammen mit den staatskirchenrechtlichen Körperschaften eine Grundlage zur Bekämpfung sexueller Übergriffe. Das teilte das Bistum Basel am Montag mit. Damit würden die Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz im Bistum umgesetzt.

Seelsorger sind für Gestaltung der Beziehung verantwortlich

Die kantonalen staatskirchenrechtlichen Exekutiven haben laut Mitteilung das Konzept zustimmend zur Kenntnis genommen. Sie haben sich verpflichtet, die Massnahmen zur Intervention zu unterstützen. Adressaten des Konzeptes sind grundsätzlich alle Personen im kirchlichen Dienst und auch Freiwillige.

Im Konzept steht unter anderem, dass Seelsorgerinnen und Seelsorger in jedem Fall für die Gestaltung der Beziehung verantwortlich seien. Denn seelsorgerische Beziehungen seien immer asymmetrische Beziehungen. Die Entwicklungen von Normalverhalten über Grenzverletzungen bis hin zu strafbaren sexuellen Übergriffen erfolge meist schleichend über eine längere Zeitspanne.

Kreuz
Ein Kreuz hängt an einer Kette. (Symbolbild) - dpa

Als einen Baustein bei der Prävention sieht das Konzept vor, dass künftig Strafregisterauszüge regelmässig eingereicht werden müssen. Der Bischof empfiehlt, für Freiwillige in sensiblen Bereichen wie Kinder- und Jugendarbeit ebenfalls Auszüge aus dem Strafregister zu verlangen.

Zur Prävention werden unter anderem Theologiestudentinnen und -studenten des Bistums ausführlich in den professionellen Umgang mit Nähe und Distanz eingeführt. Dies im Rahmen der Studienbegleitung und der Berufseinführung.

Genugtuungssumme bei verjährten Taten

Der Bischof errichtet laut dem Konzept zwei Stellen zur Intervention bei Verdacht auf einen sexuellen Übergriff. Beratungspersonen stehen Frauen und Männern, die im kirchlichen Kontext Opfer, Vertrauensperson, Mitwisser, Zeuge oder beschuldige Personen geworden sind zur Verfügung. Eine Koordinationsperson ist zudem die offizielle Meldestelle für sexuelle Übergriffe.

Laut dem Konzept haben Opfer, bei denen der Übergriff verjährt oder/und der mutmassliche Täter verstorben ist, folgendes Recht: Sie können einen Antrag auf Zahlung einer Genugtuungssumme bei der Abteilung Personal stellen. Abschliessend darüber entscheidet die «Kommission Genugtuung» der Schweizer Bischofskonferenz.

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