Verstorbener Rekrut (†21) kam aus Neuenburg – nicht Waadt
Anfang Woche kam ein junger Grenadier-Rekrut in Isone TI ums Leben. Nun wurden die Todesanzeigen aufgeschaltet. Sie zeigen: Er stammte aus dem Kanton Neuenburg.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Dienstag starb ein Rekrut der Grenadierschule in Isone TI aus noch unbekannten Gründen.
- Nun ist ein internes Formular aufgetaucht, welches Fragen aufwirft.
- Gleichzeitig wurde bekannt, dass der Verstorbene tatsächlich aus Neuenburg stammte.
Diese Woche verstarb tragischerweise ein 21-jähriger Rekrut der Grenadierschule in Isone TI. Die Kameraden fanden ihn nach einem 6,5 Kilometer langen Leistungsmarsch regungslos neben der Strecke. Bis die Gründe für den plötzlichen Tod des Rekruten geklärt sind, könnte es noch Wochen dauern. Die Militärjustiz hat sich dem Fall angenommen.
Heute Samstag wurden nun die Todesanzeigen aufgeschaltet. Diese zeigen: Mathieu M., wie der verstorbene junge Mann heisst, stammte nicht aus dem Kanton Waadt, wie von verschiedenen Medien berichtet wurde. Der 21-Jährige kam aus Le Locle im Kanton Neuenburg. Entsprechende Anzeigen schalteten der Bund, seine Familie und sein Arbeitgeber, ein Neuenburger Uhrmacher.
«Der Hinschied unseres lieben Genossen und Freundes stürzt uns in tiefe Bestürzung», steht im Text der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Familie schreibt, die Beerdigung des jungen Grenadier-Rekruten habe im engsten Familienkreis stattgefunden.
Fragwürdiges Dokument aufgetaucht
Dem «Tagesanzeiger» ist am Samstag zudem ein fragwürdiges Dokument untergekommen. Dieses wirft ein unangenehmes Licht auf die Vorgesetzten der Grenadierschule in Isone. Wie ein ehemaliger Grenadierrekrut der Zeitung erzählt, wurde ihm diese «Austrittserklärung» am Ende seiner RS vorgelegt.
Durch den zweiten Punkt des Formulars soll der Rekrut bezeugen, dass er «keinerlei entwürdigenden Anordnungen und Schikanen ausgesetzt war». Eine Sache, die im rechtsverbindlichen Dienstreglement der Schweizer Armee sowieso klar verboten ist. Unter «Pflichten der Vorgesetzten» ist im dritten Absatz zu lesen: «Sie erteilen keine Befehle, die darauf abzielen, die Menschenwürde zu verletzen.»
Mit seiner Unterschrift soll der Rekrut bestätigen, in seiner gesamten RS nicht schikaniert worden zu sein. Und dies trotz der erlebten Schikanen. Der ehemalige Rekrut hat das Formular brav unterzeichnet. Aber nur mit dem Hintergedanken, sich am Ende seiner RS nicht noch Probleme einhandeln zu wollen.
Keine gesetzliche Grundlage
Die Existenz dieses Formular bestätigte Armeesprecher Stefan Hofer. Es diene der schulinternen Kontrolle, um «allfällige Vorkommnisse zu untersuchen», wie er dem «Tagesanzeiger» erklärt. In anderen Rekruten-, Unteroffiziers- oder Offiziersschulen der Armee existiert keine vergleichbare Austrittserklärung, was durchaus auffällig ist.
Arnold Marti, ein langjähriger Richter und Milizoffizier, sieht den Sinn des Formulars darin, unter anderem auf spätere Beschwerden zu verzichten. «Das Verlangen einer solchen Erklärung vor Dienstabschluss ist höchst problematisch und würde wohl jedenfalls eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage erfordern, welche fehlen dürfte.»
Und weiter meint Marti: «Wäre das Ausfüllen freiwillig, anonym und würde nur der Qualitätskontrolle dienen, wäre dagegen nichts einzuwenden.»
Armeesprecher Hofer sagt, es gebe in anderen Schulen ähnliche Formulare, die bestätigen, dass der austretende Armeeangehörige über die ausserordentlichen Pflichten informiert worden sei.