Blinken im Kreisel spaltet Autofahrer – das gilt
Nicht alle Lenkerinnen und Lenker blinken im Kreisel gleich. Die Verkehrsregeln ermöglichen mehrere Varianten. Das kann zu Missverständnissen führen.
![Kreisel](https://c.nau.ch/i/aJO0dV/900/kreisel.jpg)
Das Wichtigste in Kürze
- Nach links? Nach rechts? Und wann? Wie man im Kreisel blinken soll, ist nicht allen klar.
- Vorgeschrieben ist lediglich das Anzeigen der Ausfahrt.
- Allerdings kann es je nach Situation Sinn machen, bei der Einfahrt links zu blinken.
Das Blinken im Kreisel sorgt immer wieder für Kontroversen. Gefühlt scheint es jeder ein bisschen anders zu handhaben.
Die einen blinken schon vor dem Kreisel, um anzuzeigen, welche Ausfahrt sie letztlich nehmen wollen.
Andere blinken im Kreisel drin erst unmittelbar vor der Ausfahrt nach rechts. Und dann gibt es noch die, die das Blinken gar nicht für nötig halten.
![Radfahrer](https://c.nau.ch/i/KWOkM1/900/radfahrer.jpg)
Ein Nau.ch-Leser (24) erzählt, dass das Thema sogar bei ihm am Familientisch für Diskussionen sorgt.
«Ich blinke beispielsweise schon vor der Einfahrt nach links, wenn ich die dritte Ausfahrt nehmen will», sagt er. So habe er das vor wenigen Jahren beim Fahrlehrer gelernt.
Seine Eltern würden dagegen jeweils nur bei der Ausfahrt nach rechts blinken. Egal, welche Ausfahrt sie nehmen. «Auch sie halten sich an das, was sie in der Fahrschule gelernt haben.»
Wurde früher etwa anders geblinkt – oder kennen die Fahrschulen unterschiedliche Regeln? Und was gilt denn nun wirklich?
Beides ist erlaubt – aber nur Blinken bei Ausfahrt ist obligatorisch
Die kurze Antwort: Wenn man strikt auf die Verkehrsregeln schaut, sind tatsächlich beide Verhaltensweisen korrekt.
Michael Gehrken, Präsident des Fahrlehrerverbands L-drive, zitiert auf Anfrage von Nau.ch aus der Verkehrsregelverordnung: «Bei der Einfahrt in den Kreisverkehrsplatz und, sofern kein Fahrstreifenwechsel erfolgt, bei der Fahrt im Kreis, muss der Führer die Richtung nicht anzeigen. Das Verlassen des Kreises muss angezeigt werden.»
Konkret heisst das laut Gehrken: «Es ist also nicht zwingend erforderlich, links zu blinken, wenn man beispielsweise die dritte Ausfahrt nutzen will.»
Dieses Verhalten sei aber trotzdem nicht falsch oder gar verboten.
Im Gegenteil – wie der Experte sagt, wird in der Fahrausbildung tatsächlich oft empfohlen, links zu blinken.
Denn: «Der Verständigung der Verkehrsteilnehmenden kommt immer eine wichtige Rolle zu. Sie ist in jedem Fall sicherheitsfördernd.»
Fahrlehrer: Links blinken kann zu Missverständnissen führen
Das sehen aber nicht alle Fahrlehrerinnen und -lehrer gleich.
Eine andere Meinung zum Beispiel hat Patrick Straubhaar von der Fahrschule Straubhaar. Er empfiehlt, nur bei der Ausfahrt zu blinken.
Denn es «birgt die Gefahr, dass es unterschiedlich interpretiert wird», erklärt er bei Nau.ch.
Er erinnert sich an ein Beispiel aus der Fahrstunde: «Eine meiner Fahrschülerinnen wartete korrekt vor einem stark frequentierten Kreisel.» Schliesslich kam ein Fahrzeug von vis-à-vis und blinkte links, weil er die dritte Ausfahrt nehmen wollte.
«In diesem Moment nahm meine Fahrschülerin fälschlicherweise an, der Fahrer würde den Kreisverkehrsplatz verlassen. Sie fuhr los.»
Fahrlehrer Straubhaar musste eine Notbremsung vornehmen.
![Fahrlehrer](https://c.nau.ch/i/kpO3nO/900/fahrlehrer.jpg)
Allerdings gebe es auch Situationen, wo ein Links-Blinken nützen könne, beispielsweise in einem Kreisel, wo die meisten Autos geradeaus fahren.
Wenn jemand frühzeitig links blinkt, kann er damit signalisieren, dass er eine spätere Ausfahrt nimmt.
Straubhaar sagt: «In solchen Fällen könnte dies den Verkehrsfluss verbessern, da sich andere Verkehrsteilnehmer darauf einstellen können.»
Wichtig ist für den Experten in jedem Fall, dass man auch wirklich konsequent und frühzeitig die Ausfahrt anzeigt.
Dazu hat der Fahrlehrer auch einen Merksatz: «Der Verkehrsfluss wird erheblich verbessert, wenn konsequent vor der Ausfahrt nach rechts geblinkt wird.»
Sowohl Gehrken vom Fahrlehrerverband als auch Fahrlehrer Straubhaar betonen zudem: Nicht überall gelten die gleichen Regeln wie in der Schweiz. Im Ausland ist es teilweise vorgeschrieben, links zu blinken.
BFU: Blinken im Kreisel ist wichtig – aber das alleine reicht nicht
Christoph Leibundgut, Mediensprecher bei der Beratungsstelle für Unvalverhütung (BFU) bestätigt gegenüber Nau.ch: «Es ist korrekt, dass man bei der Ausfahrt rechts blinken muss – grundsätzlich sollte das auch so gelernt werden.»
Genaue Statistiken, wie viele Unfälle es wegen Blinkmissverständnissen gibt, habe man nicht.
Ganz generell ist eine klare Kommunikation auf der Strasse wichtig, betont Leibundgut: «Klare Zeichen sind immer gut. Sie helfen, im Verkehr verstanden zu werden.»
![Blinker](https://c.nau.ch/i/oVObg6/900/blinker.jpg)
Die BFU hat dem Thema Fahren im Kreisel auch einen Ratgeber gewidmet. Einer der fünf «wichtigsten Tipps», die dort aufgeführt sind: «Verlassen des Kreisels mit Blinker oder Handzeichen anzeigen.»
Wichtig ist natürlich: Mit dem korrekten Blinken allein ist man im Kreisel noch nicht sicher unterwegs. Im BFU-Ratgeber werden auch andere Punkte thematisiert.
So sollte man beim Verlassen des Kreisels beispielsweise einen Schulterblick machen oder auf Fussgänger achten. Vor der Einfahrt sollte man sich zudem einen Überblick verschaffen und sich bewusst sein, dass das Fahrzeug im Kreisel Vortritt hat, sprich Linksvortritt herrscht.