Brian K.* kommt frei: Rückfallgefahr gemäss Staatsanwalt hoch
Brian K.* kommt schon bald frei. Er wird wegen schwerer Körperverletzung zwar zu 30 weiteren Monaten verurteilt. Jedoch wird die Sicherheitshaft aufgehoben.
Das Wichtigste in Kürze
- Heute um 10 Uhr wurde das neuste Urteil im ewigen Fall um Brian K.* verkündet.
- Der berühmteste Häftling der Schweiz kommt am Freitag frei.
- Er wurde zwar verurteilt, allerdings hat das Gericht seine Sicherheitshaft aufgehoben.
Sieben lange Jahre sitzt Brian K.* bereits im Knast. Heute um 10 Uhr entschied das Bezirksgericht in Dielsdorf ZH in einem mit Spannung erwarteten Urteil über seine Zukunft: Der berühmteste Häftling der Schweiz kommt trotz neuer Verurteilung übermorgen frei!
Die Staatsanwaltschaft freut sich zwar über die geforderte Verurteilung. Man hätte aber begrüsst, wenn der Beschuldigte vor der Haftentlassung persönlich angehört worden wäre. «Ich wünsche ihm, dass ihm der Weg gelingt und er ohne Delikte leben kann», sagt der Staatsanwalt direkt nach der Verhandlung. Aber Brian werde eine Reizfigur sein, warnt er. «Er könnte provoziert werden.»
«Es ist eine hohe Rückfallgefahr da. Darum hätten wir das Konzept mit ihm gerne persönlich besprochen.» Denn Brian durchlaufe nicht die üblichen Prozesse und Kurse, die nach einer so langen Haftstrafe für die Wiedereingliederung üblich seien. «Das könnte gewisse Schwierigkeiten geben. Aber ich wünsche ihm wirklich alles Gute.»
Freiheit mit vielen Auflagen
Brian wurde zwar wegen verschiedener Delikte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Diese wird vollzogen, jedoch hat er bereits 370 Tage davon abgesessen.
Das Gericht hat zudem entschieden, Brian bereits am 10. November 2023 aus der Sicherheitshaft zu entlassen. Diese sei «nicht verhältnismässig». Laut einem aktuellen Gefängnis-Führungsbericht habe sich der Beschuldigte in den letzten zwei Jahren gut verhalten. Er beachte die erwünschten Umgangsformen, sei höflich gegenüber Mitmenschen und mit der Tagesstruktur komme er gut zurecht.
Es gibt aber Auflagen: Er darf sich beispielsweise dem Gefängnis Pöschwies nicht nähern. Zudem soll er durch Sozialpädagogen sehr eng begleitet werden. Dieser sei 24/7 auf Abruf für ihn da. Dazu sind bis zu 14 Therapiestunden pro Woche angesetzt.
Haftentlassung ist kein Freispruch
Ein Freispruch ist das Zugeständnis zur Freiheit nicht: Konkret ist Brian der mehrfachen einfachen Körperverletzung, der mehrfachen Sachbeschädigung, der mehrfachen Drohung und der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Beamte und der mehrfachen Hinderung einer Amtshandlung schuldig gesprochen worden. Er hatte regelmässig Gefängniswärter angegriffen.
In seiner Ausführung ging der Richter auf ein paar Beispiele ein: Brian sei bereits mit sieben Jahren gewalttätig gewesen sein. Für jemanden wie ihn gebe es kein Platz im System. Auch im Pöschwies habe er sich gegen Beamte und Institution aufgelehnt.
So drohte er unter anderem den Familien der Aufseher: «Ich reisse euren Kindern die Herzen aus der Brust und ersäufe sie in eurem Blut» oder «Ich schlitze euch auf! Ich werde euch finden, wenn ich rauskomme.»
Zum Vorwurf der schweren Körperverletzungen sagt der Richter, dass kein Eventualvorsatz zu erkennen sei. Brian habe nicht wie dargestellt ein grosses, scharfes Glasstück auf den Aufseher geworfen. Stattdessen sei es eine Handvoll kleiner, zusammenhängender Sicherheitsglasscherben gewesen, die gegen eine Türe geschleudert wurden.
Brian selbst liess sich von der Urteilsverkündung dispensieren und war nicht anwesend.
Ausgang von Verhandlung im Vorfeld völlig offen
Brian wurden insgesamt über 30 Delikte in Haft vorgeworfen, trotzdem hätte er ganz freigesprochen werden können. Wenn das Gericht seine Wegsperrung als menschenrechtswidrig taxiert hätte, wäre Brians Verhalten eine erlaubte Gegenwehr. So die Strategie seines Anwaltsteams.
Bei den neusten Vorwüfen handelt es sich um eine versuchte schwere Körperverletzung, drei einfache Körperverletzungen, sieben Sachbeschädigungen, fünf Drohungen und um 19 Fälle von Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Die Staatsanwaltschaft forderte ursprünglich eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und sieben Monaten.