Brian Keller und Staatsanwaltschaft ziehen Urteil weiter
Nach dem Urteil im Fall Brian Keller haben sowohl er als auch die zuständige Zürcher Staatsanwaltschaft Berufung angemeldet.
Sowohl der Beschuldigte Brian Keller als auch die zuständige Zürcher Staatsanwaltschaft ziehen das Urteil des Bezirksgerichts Dielsdorf ZH an das Zürcher Obergericht weiter. Das Bezirksgericht verurteilte Keller am 8. November zu einer Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren. Gleichzeitig entschied es, dass der 28-Jährige aus dem Gefängnis zu entlassen sei.
Sowohl Keller als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung angemeldet, wie das Bezirksgericht Dielsdorf am Mittwochabend in einer Mitteilung schrieb.
Der zuständige Staatsanwalt kündigte diesen Schritt bereits unmittelbar nach der Eröffnung des mündlichen Urteils an. Die Staatsanwaltschaft hatte eine wesentlich höhere Strafe beantragt. Den endgültigen Entscheid über einen Weiterzug ans Obergericht werden die Parteien nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung fällen.
Das Bezirksgericht sprach Keller wegen verschiedener Angriffe auf Gefängnismitarbeitende unter anderem der Körperverletzung schuldig. Gleichzeitig entschied das Gericht, dass Keller aus dem Gefängnis entlassen werden müsse, weil einer Fortführung der Sicherheitshaft nicht mehr angezeigt sei. Seit dem 10. November befindet sich Keller auf freiem Fuss.
Keller befand sich seit 2016 in Haft. Einer breiten Öffentlichkeit wurde er nach einem DOK-Film des Schweizer Fernsehens im Jahr 2013 bekannt, damals noch unter dem Namen «Carlos».