Buchhandelskette Payot gewinnt im Walliser Buchstreit gegen Kanton

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Lausanne,

Die Buchhandelskette Payot gewinnt den Streit um die Coronazeit-Buchförderung.

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Die Payot-Buchhandlungen waren während der Coronazeit von einer Aktion zur Förderung der Kultur im Kanton Wallis ausgeschlossen worden. (Archivbild) - sda

Die Buchhandelskette Payot hat im Streit um die Buchförderung während der Coronazeit laut eigenen Angaben Recht bekommen. Bei dem Streit ging es um eine Aktion des Kantons Wallis zur Förderung der Kultur. Payot war davon ausgeschlossen worden, weil das Unternehmen seinen Sitz in Lausanne hat.

«Die Justiz hat einen Entscheid zugunsten von Payot gefällt», bestätigte die stellvertretende Generaldirektorin der Buchhandelskette, Bénédicte Kuchcinski, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen Bericht der Zeitung «Le Nouvelliste».

Der frühere Chef von Payot, Pascal Vandenberghe, sagte zu Keystone-SDA, er sei «sehr zufrieden» mit dem Entscheid des Kantonsgerichts. Der Walliser Staatsrat war für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar.

Kantonale Unterstützung und Kontroverse

Im November 2022 hatte der Kanton Wallis eine Aktion lanciert, um das Buch- und Verlagswesen, die Kinos und die visuellen Künste nach Umsatzeinbrüchen durch die Pandemie wieder anzukurbeln. Für den Bereich «Bücher» wurde ein Betrag von 500'000 Franken aus den spezifischen kantonalen Corona-Beihilfen bereitgestellt. Konkret erhielten Kundinnen und Kunden beim Kauf eines Buches ein Werk eines Walliser Autors gratis dazu.

Um sowohl den französisch- als auch den deutschsprachigen Teil des Kantons zu begünstigen, betraf die Massnahme auch die drei einzigen Buchhandlungen im Oberwallis, die der Gruppe Orell Füssli/Thalia angehören. Die Buchhandelskette Payot war hingegen von der Aktion im französischsprachigen Wallis ausgenommen, weil sie ihren Sitz in Lausanne im Kanton Waadt hat.

Klage gegen Wettbewerbsverzerrung

Der damalige Payot-Chef Vandenberghe prangerte daraufhin eine «Ungleichbehandlung» zwischen dem Ober- und dem Unterwallis und eine «Wettbewerbsverzerrung» an. Payot legte zunächst Beschwerde beim Walliser Staatsrat und anschliessend beim Kantonsgericht ein.

Laut der Zeitung «Le Nouvelliste» befand das Gericht kürzlich, dass die Unterstützung kleiner Buchhandlungen «gegen die von der Verfassung garantierte Wirtschaftsfreiheit verstösst» und dass Payot «unrechtmässig» von der Aktion ausgeschlossen worden war.

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