Bulgarische Familie in Genf wegen Menschenhandels angeklagt
Eine bulgarische Familie steht vor Gericht wegen gewerbsmässigen Menschenhandels und Zwangsarbeit.
Ein bulgarisches Ehepaar und dessen Sohn müssen sich vor dem Genfer Strafgericht wegen gewerbsmässigen Menschenhandels verantworten. Sie sollen Menschen zum Betteln angeworben und sich damit ihren Lebensunterhalt finanziert haben. Laut der Genfer Staatsanwaltschaft beliefen sich die Einkünfte der Familie daraus auf mehrere Hunderttausend Franken.
Der 51-jährige Vater und sein 33 Jahre alter Sohn sollen die Menschen hauptsächlich in Bulgarien rekrutiert haben, wie die Staatsanwaltschaft am Montag weiter mitteilte. Anschliessend wurden sie gemäss Staatsanwaltschaft zum Betteln in die Schweiz gebracht, vor allem nach Genf und Lausanne. Die Bettler hätten den beiden die ganzen oder fast die ganzen Einkünfte übergeben.
Mutter als Aufseherin
Die Mutter habe die Tätigkeit überwacht und ihren Mann unterstützt. Die Angeklagten, für die «die Unschuldsvermutung gilt», werden des gewerbsmässigen Menschenhandels, der Mittäterschaft der Ehefrau sowie der Geldwäscherei beschuldigt.
Das Strafgericht ist zuständig, wenn die Staatsanwaltschaft eine Strafe von mehr als zwei bis höchstens zehn Jahre beantragen will.