Das Bundesamt für Landwirtschaft ruft Ferien-Rückkehrer zur Kontrolle ihres Gepäcks auf den Japankäfer auf. Damit soll eine Ausbreitung verhindert werden.
Ein Merkmal des Japankäfers sind weisse Haarbüschel am Hinterteil. (Archivbild)
Ein Merkmal des Japankäfers sind weisse Haarbüschel am Hinterteil. (Archivbild) - sda - Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt

Das Wichtigste in Kürze

  • Ferien-Rückkehrer sind aufgefordert, ihr Gepäck auf den Japankäfer zu untersuchen.
  • Damit will das Bundesamt für Landwirtschaft eine Ausbreitung in der Schweiz verhindern.
  • Der gefrässige Käfer könnte vor allem in der Landwirtschaft grosse Schäden anrichten.
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Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat Reisende vor der Rückkehr aus ihrer Feriendestination zur Kontrolle ihres Gepäcks und ihrer Fahrzeuge auf Japankäfer aufgerufen. Damit solle eine weitere Ausbreitung des Schädlings in der Schweiz verhindert werden.

Der Bund bezeichnete den Japankäfer in einer Mitteilung vom Mittwoch als grosse Gefahr. Der gefrässige Käfer könne vor allem in der Landwirtschaft grosse Schäden anrichten und ganze Ernten zerstören. Als «blinde Passagiere» könnten die Insekten grosse Strecken in Autos und Zügen zurücklegen.

Der Japankäfer ist so gross wie ein Fünfrappenstück und erreichte 2017 erstmals die Schweiz im Kanton Tessin. Auch Norditalien zählt zu den befallenen Gebieten.

Risiko einer weiteren Ausbreitung

Das BLW warnte vor dem Risiko einer weiteren Ausbreitung in der Schweiz. Dieses besteht während der Zeit von Juni bis Anfang September. Daher sei es für Reiserückkehrer wichtig, persönliche Gegenstände und Fahrzeuge auf Japankäfer zu kontrollieren.

Japankäfer
Japankäfer können erheblichen Schaden anrichten. (Archivbild) - Pixabay

Der Schädling kann gemäss Mitteilung leicht mit heimischen Arten wie dem Junikäfer und dem Gartenlaubkäfer verwechselt werden. Besondere Erkennungsmerkmale des ausgewachsenen 10 bis 12 Millimeter langen Japankäfers sind kupferfarbene Flügeldecken. An jeder Seite des Hinterleibs sind fünf kleine weisse Haarbüschel zu erkennen.

Das BWL rief dazu auf, bei Entdecken eines Japankäfers diesen einzufangen, Beobachtungen zu notieren und rasch den kantonalen Pflanzenschutzdienst zu kontaktieren.

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