Bund will Ausbau der Fotovoltaik in der Corona-Krise sicherstellen
46 Millionen Franken mehr: Ab sofort stellt der Bund ein Sonderkontingent an Fördermitteln für neue Fotovoltaikanlagen zur Verfügung. Mit dem zusätzlichen Geld soll verhindert werden, dass der Ausbau der Fotovoltaik in der Corona-Krise zum Erliegen kommt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesamt für Energie (BFE) befürchtet, dass sich der Ausbau der Fotovoltaik wegen der Covid-Krise abschwächen könnte, wie es in einer Mitteilung vom Montag heisst.
Zwar haben die Zahl der Installationen und die Zahl der Anmeldungen für Einmalvergütungen in den ersten drei Monaten des Jahres 2020 laut dem Bund stark zugenommen. «Doch jetzt könnten Bauherren ihre Investitionsentscheide verschieben und die bisher erfreuliche Entwicklung bremsen.»
Das Sonderkontingent steht im Jahr 2020 zusätzlich zum bereits bestehenden Jahreskontingent von 330 Millionen Franken für Einmalvergütungen für kleine und grosse Fotovoltaikanlagen zur Verfügung. Von den zusätzlichen Millionen sollen nicht nur Besteller von Solaranlagen profitieren, sondern auch das einheimische Planungs- und Installationsgewerbe.
Der Sondereffort ist laut dem Bund möglich, weil der Netzzuschlagsfonds derzeit gut gefüllt ist. Dieser wird geäufnet durch alle Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten, indem sie pro verbrauchte Kilowattstunde einen Netzzuschlag von 2,3 Rappen bezahlen.
Das Ziel ist es auch, die zuweilen langen Wartezeiten der Anlagenbesitzer auf die Einmalvergütung zu verkürzen, wie das BFE weiter schreibt. Für grosse Solaranlagen könne die Warteliste komplett abgebaut werden.
Wer sein Gesuch ab Februar 2020 eingereicht hat, müsse noch mit einer Bearbeitungsfrist von etwa drei Monaten rechnen. Früher eingegangene Anmeldungen bekämen bis spätestens Mitte Mai Bescheid.
Und auch bei kleineren Fotovoltaikanlagen soll es schneller gehen: Wer seine Anlage bis Ende März 2020 angemeldet hat, bekommt nach Angaben des Bundes noch in diesem Jahr seine Förderzusage. Neuanmeldungen ab April 2020 müssen noch etwa neun Monate bis zur Auszahlung warten.
Seit Anfang April 2020 gelten gemäss Energieförderungsverordnung tiefere Vergütungssätze für die Einmalvergütungen. Für Fotovoltaikanlagen, die unverschuldet wegen den Covid-Massnahmen nicht bis Ende März fertig gebaut werden konnten, gibt es die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen und so dennoch die höheren Vergütungen zu erhalten, wie das BFE schreibt.
Weiter werden die verfügten Förderbeträge während der Dauer der Pandemie-Massnahmen bereits innerhalb von 14 Tagen nach Versand der definitiven Verfügungen ausbezahlt - rund einen Monat schneller als bisher. Die dreissigtägige Einsprachefrist bleibt bestehen.