Bund will höhere Sömmerungsbeiträge für vor Wolf geschützte Schafe
Das landwirtschaftliche Verordnungspaket sieht Änderungen bei den Sömmerungsbeiträgen vor. Auch Bauern-Betriebe sollen profitieren.

Das Wichtigste in Kürze
- Das landwirtschaftliche Verordnungspaket zieht einige Änderungen in Betracht.
- Unter anderem sollen Sömmerungsbeiträge für Schafe erhöht werden.
- Die Bestimmungen sollen Anfang 2023 in Kraft treten.
Für Schafe, die während der Sömmerung zum Schutz vor Wölfen in geschützten Weidesystemen gehalten werden, soll es höhere Sömmerungsbeiträge geben. Die Direktzahlungsverordnung soll entsprechend angepasst werden.

Am Montag eröffnete das WBF die Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2022. Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. Mai; die meisten Bestimmungen sollen Anfang 2023 in Kraft treten, wie es in einer Mitteilung hiess.
Höhere Beiträge für Tiere in geschützten Weidesystemen
Gebiete, in denen Schafe gesömmert werden, sollen nachhaltig landwirtschaftlich bewirtschaftet werden können. Eine Massnahme sind höhere Beiträge für Tiere in geschützten Weidesystemen, und dies rückwirkend ab Anfang des Jahres.
Weiter sollen die Beiträge auch vollständig ausbezahlt werden, wenn eine Herde wegen eines Wolfes von der Alp geholt wird. Die höheren Sömmerungsbeiträge erfordern zusätzliche Direktzahlungen von ungefähr 3 Millionen Franken, wie es im Bericht zur Vorlage heisst.

Geplant sind noch weitere Änderungen in den landwirtschaftlichen Verordnungen. Unter anderem sollen Zulagen für verkäste Milch sowie für die Fütterung ohne Silage ab 2024 direkt an die Bauern gehen. Zurzeit ist die Auszahlung nur an Milchverarbeiter-Betriebe möglich.
Mit Einzelkulturbeiträgen fördern will der Bund den Anbau von Bohnen, Erbsen, Kichererbsen, Lupinen und Linsen zum Essen. Ab 2023 soll für diese Hülsenfrüchte ein jährlicher Beitrag von 1000 Franken pro Hektare ausgerichtet werden. Der Bund begründet dies mit dem Trend zur pflanzenbasierten Ernährung. Heute gibt es nur Beiträge für als Tierfutter angebaute Hülsenfrüchte.