EDA verbietet Pilatus Dienstleistungen in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten

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Bern,

Direktion des Eidgenössischen D. für auswärtige Angelegenheiten hat für Tätigkeiten der Pilatus Flugzeugwerke AG in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten ein Verbot ausgesprochen

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Symbolbild - Gemeinde Sempach

Die zuständige Direktion des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA hat für Tätigkeiten der Pilatus Flugzeugwerke AG in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten ein Verbot ausgesprochen. Es stützt sich dabei auf das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS). Die Direktion hat zudem eine Anzeige bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. Die zuständige Direktion des EDA, die Politische Direktion, prüfte die Unterstützungsdienstleistungen der Pilatus Flugzeugwerke AG in Saudi-Arabien, Katar, Vereinigte Arabische Emirate und Jordanien. Dazu zählen unter anderem der technische Support, das Ersatzteilmanagement sowie die Problembehebung am Flugzeugtyp PC-21 und an Simulatoren. Diese Art von Dienstleistungen stellt eine logistische Unterstützung von Streitkräften dar und fällt daher unter die Meldepflicht gemäss dem Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS). Nach vertiefter Prüfung gelangt die Politische Direktion zum Schluss, dass die Unterstützungsdienstleistungen durch die Pilatus Flugzeugwerke AG für die Streitkräfte Saudi-Arabiens und der Vereinigten Arabischen Emirate gegen Artikel 1 Buchstabe b des BPS verstossen, weil sie nicht mit den aussenpolitischen Zielen des Bundes vereinbar sind. Es wird deshalb für diese Dienstleistungen ein Verbot ausgesprochen. Die Pilatus Flugzeugwerke AG hat nun eine Frist von 90 Tagen, um sich aus Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten zurückzuziehen. Für die Tätigkeiten zugunsten der Streitkräfte Katars und Jordaniens bestehen hingegen keine Anhaltspunkte, um ein Verbot auszusprechen.

Anhaltspunkte für Verstoss gegen Meldepflicht

Weiter prüfte das die Politische Direktion, ob die Pilatus Flugzeugwerke AG gegen die Meldepflicht verstossen hat. Die Politische Direktion ist der Auffassung, dass Anhaltspunkte vorliegen, wonach die Pilatus Flugzeugwerke AG ihren gesetzlichen Pflichten im vorliegenden Fall nicht nachgekommen ist und hat deshalb eine Anzeige bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. Es liegt in der Kompetenz der Bundesanwaltschaft und der Gerichte festzustellen, ob die Pilatus Flugzeugwerke AG tatsächlich gegen geltendes Recht verstossen hat.

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