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Bundesanwaltschaft stellt Verfahren gegen russische Geldwäscher ein

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Bern,

Die Bundesanwaltschaft hat ein Geldwäscherei-Verfahren eingestellt. Es ging um russisches Steuerbetrugsgeld, das in der Schweiz gewaschen worden sein soll.

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Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren gegen russische Geldwäscher eingestellt. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor zehn Jahren eröffnete die Bundesanwaltschaft ein Geldwäscherei-Verfahren.
  • So soll Geld aus einem russischen Steuerbetrug in der Schweiz gewaschen worden sein.
  • Nach einer Anzeige einer Investmentfirma wurde das Verfahren nun eingestellt.

Die Bundesanwaltschaft hat das Geldwäscherei-Verfahren im Zusammenhang mit einem 230 Millionen Dollar schweren Steuerbetrug in Russland eingestellt. Das russische Geld soll in der Schweiz gewaschen worden sein. Über 4 Millionen der ursprünglich eingefrorenen 18 Millionen Franken will die Bundesanwaltschaft allerdings einziehen.

Der Grund: Es konnte ein Zusammenhang zwischen einem Teil der in der Schweiz beschlagnahmten Vermögenswerte und der in Russland begangenen Straftat nachgewiesen werden. Dies teilte die Bundesanwaltschaft (BA) am Dienstag mit. Sie ordnete deshalb eine Ersatzforderung zugunsten des Bundes an. Dabei handle es sich um einen Gesamtbetrag von mehr als 4 Millionen Franken.

Das am Mittwoch vergangener Woche eingestellte Verfahren der Bundesanwaltschaft geht auf eine Anzeige der Londoner Investmentfirma Hermitage Capital Management von William Browder sowie auf Meldungen der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zurück.

Strafverfahren richtete sich gegen Unbekannt

Das 2011 aufgenommene Strafverfahren richtete sich gegen Unbekannt. Es beruhte auf dem Verdacht der Geldwäscherei zwischen 2008 und 2010. Dabei sollen Gelder aus einem russischen Steuerbetrug von Ende 2007 gewaschen worden sein. Die Betrüger hatten sich illegal und mithilfe hoher Beamter eine Steuerrückerstattung von 230 Millionen US-Dollar unter den Nagel gerissen.

Aufgedeckt wurde dieser Betrug vom Wirtschaftsprüfer Sergej Magnitski. Er war der Anwalt der in London ansässigen und auf russische Märkte spezialisierten Hermitage Capital Management. Laut Hermitage Capital benutzten korrupte russische Steuerbeamte und deren Familien Schweizer Konten, um die gestohlenen Staatsgelder zu waschen.

Sergei Leonidowitsch Magnitski
Sergej Magnizki im Dezember 2006. - AFP/Archiv

Der 37-jährige Magnitski starb am 16. November 2009 kurz vor Ablauf einer einjährigen Untersuchungshaft in einem Moskauer Gefängnis. Die Todesursache ist bis heute nicht geklärt.

Der frühere SP-Nationalrat Andreas Gross hielt nach einer Untersuchung im Auftrag des Europarats fest: Dem Mann sei medizinische Hilfe verweigert worden. Der Verdacht, Magnitski sei von Wärtern zu Tode geprügelt worden, konnte nicht untersucht werden, da die russischen Behörden keine Obduktion der Leiche zuliessen.

Hermitage Capital hatte ihre Anzeige auf Informationen eines Finanzmanagers eines der Hauptverdächtigen gestützt. Dieser Kronzeuge wurde in London vergiftet.

Im Dezember 2017 verurteilte ein Gericht in Moskau Browder, ein scharfer Kritiker des russischen Präsidenten Wladimir Putin, in Abwesenheit zu neun Jahren Lagerhaft. Es sprach ihn und seinen aus Russland emigrierten Geschäftspartner Iwan Tscherkassow des vorsätzlichen Bankrotts und der Steuerhinterziehung für schuldig.

Wladimir Wladimirowitsch Putin
Wladimir Putin, Präsident von Russland (Archiv). - dpa

Während der Untersuchung konzentrierte sich die BA nach eigenen Angaben vom Dienstag auf den Verdacht der Geldwäscherei von in Russland veruntreuten Geldern, die auf Bankkonten in der Schweiz umgeleitet worden seien.

Dabei untersuchte sie Bankunterlagen von Konten in der Schweiz, stellte Rechtshilfeersuchen samt Ergänzungen an Moldawien, Lettland, Russland, Zypern und an die USA, und sie vernahm dutzende Personen in der Schweiz und im Ausland.

Einstellungsverfügung des Verfahrens noch nicht rechtskräftig

Im Rahmen des Verfahrens war Hermitage Capital 2011 als Privatklägerin zugelassen worden. Die BA spricht der Firma nun aber diese Stellung ab. Sie komme in ihrer Einstellungsverfügung zum Schluss, dass trotz der umfangreichen Untersuchungen nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Gelder, die Gegenstand des schweizerischen Verfahrens bilden, von einer Straftat herrühren, die zum Schaden von Hermitage begangen wurde, so die Bundesanwaltschaft.

Die Einstellungsverfügung des Verfahrens ist noch nicht rechtskräftig, wie die BA weiter schrieb. Da Browder Einstellungspläne der Bundesanwaltschaft bereits kritisiert hat, ist eine Beschwerde seinerseits wahrscheinlich.

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