Bundesanwaltschaft will Corona-Leaks-Verfahren einstellen
Die Bundesanwaltschaft plant, das Corona-Leaks-Verfahren einzustellen. Der Verdacht habe sich nicht bestätigt.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesanwaltschaft plant die Einstellung des Corona-Leaks-Verfahrens.
- Laut BA liess sich der Tatverdacht mit den vorhandenen Beweismitteln nicht erhärten.
- Das Strafverfahren ist formell jedoch noch nicht eingestellt.
Die Bundesanwaltschaft will das Corona-Leaks-Verfahren gegen Ex-Kommunikationschef von alt Bundesrat Alain Berset, Peter Lauener, und Ringier-CEO Marc Walder einstellen. Der Tatverdacht habe sich nicht erhärten lassen.
Die Bundesanwaltschaft (BA) bestätigte der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der Tamedia-Zeitungen. Der Tatverdacht habe sich gestützt auf die verwertbaren Beweismittel nicht erhärten lassen, schrieb die BA.
Die Behörde hat deshalb die Verfahrensbeteiligten darüber informiert, dass sie beabsichtigt, die Strafuntersuchung einzustellen. Formell ist das Strafverfahren damit jedoch noch nicht eingestellt.
Rolle des journalistischen Quellenschutzes
Dies ist eine Folge eines Bundesgerichtsurteils vom Februar. Darin untersagte das Gericht der BA die Auswertung von Mails zwischen dem ehemaligen Informationschef von Alain Berset und dem Ringier-Konzernchef. Und stützte damit die Vorinstanz.
Die Richter gewichteten wie bereits das Berner Zwangsmassnahmengericht den journalistischen Quellenschutz höher als die Aufklärung der sogenannten Corona-Leaks. Die beschlagnahmten Datenträger bleiben demnach versiegelt.
Die BA beabsichtigte, in der Corona-Leaks-Affäre mehrere Laptops, Handys und andere Datenträger des Ex-Informationschefs Bersets und des Ringier-CEO zu untersuchen. Die Beschwerde der BA nach dem Urteil des Berner Zwangsmassnahmengerichts wies das Bundesgericht aber ab.
Die Corona-Leaks-Affäre
Der Gesetzgeber gewichte das allgemeine Vertrauensverhältnis zwischen Informanten und Medienschaffenden grundsätzlich höher als das Bedürfnis nach Sachverhaltsaufklärung, schrieb das Bundesgericht. Medienschaffende hätten ihre Quellen nur offenzulegen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt seien.
Dies sei nur der Fall, wenn es um die Aufklärung schwerer Straftaten gehe. Oder wenn eine Aussage erforderlich sei, um eine Person aus einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben zu retten. Da das Delikt der Amtsgeheimnisverletzung nicht vom Ausnahmekatalog umfasst sei, gelte der Quellenschutz ohne Einschränkung, so die Richter.
Die sogenannte Corona-Leaks-Affäre erschütterte 2022 und 2023 das Land. Der Vorwurf stand im Raum, dass Schweizer Topbeamte Medien während der Pandemie über geplante Regierungsmassnahmen vorab informiert hatten. Besonders ins Visier nahm der damalige Sonderermittler Peter Marti den seinerzeitigen Kommunikationschef des Innendepartements und Berset-Vertrauten Lauener.