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Bundesanwaltschaft pocht auf mehr Polizeiermittler und neue Gesetze

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Bern,

Die Bundesanwaltschaft hat nach eigenen Angaben ein ausserordentliches Jahr hinter sich. Beispielsweise führte sie rund 120 Terror-Strafverfahren – ein Rekord.

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Die Bundesanwaltschaft – im Bild ihr Sitz in Bern. (Themenbild) - keystone

Nicht behoben ist die Personalnot. Bundesanwalt Stefan Blättler pocht auf mehr Kriminalpolizeiermittler.

Heute beschäftigt die Bundeskriminalpolizei rund 140 Ermittler. «Selbst, wenn es pro Jahr fünf bis zehn Stellen mehr wären, würden wir das spüren», sagte Blättler am Donnerstag in Bern vor den Medien. Es werde ohnehin immer mehr Fälle geben, als Ermittler zur Verfügung stünden.

Gefragt sind laut dem Bundesanwalt nicht nur Ermittler mit einer klassischen Polizeikarriere, sondern auch Digitalexperten. «Uns wird die Cyberkriminalität vermehrt beschäftigen.» Das dafür zuständige Kommissariat sollte die notwendigen Ressourcen haben.

Mit grosser Sorge beobachte er, dass vergangenes Jahr in verschiedenen Bereichen nicht alle Ermittlungen rechtzeitig hätten durchgeführt werden können, weil die Bundeskriminalpolizei über zu wenig Personal verfüge, schrieb Blättler im Editorial des Tätigkeitsberichts 2024 der Bundesanwaltschaft. Die Bundeskriminalpolizei müsse Verfahren teilweise zurück an Kantone geben oder ermittle «auf Sparflamme».

Kürzlich hatte bereits die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) mehr Personal für die Bundeskriminalpolizei gefordert. Fakt ist, dass die Zahl der Angestellten in den vergangenen zehn Jahren um zehn Prozent sank. Nach Ansicht der AB-BA müssten in einigen Deliktsfeldern zwei bis drei Mal mehr Bundesermittlerinnen und Bundesermittler mit entsprechenden fachlichen Kompetenzen tätig sein.

Blättler sagte, dass die Forderungen von politischer Seite durchaus ernst genommen würden. «Ich spüre das Vertrauen der Öffentlichkeit und auch des Parlaments.»

120 Strafverfahren im Bereich Terrorismus

Auch die lange Dauer von Verfahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität treibt den Bundesanwalt um. In der Schweiz ist die Verurteilung eines Unternehmens an zahlreiche strenge Bedingungen geknüpft. «Die Bundesanwaltschaft böte Hand, diesen Hindernislauf durch einen Vergleich abzukürzen», liess sich Blättler im Tätigkeitsbericht zitieren.

Als Vorbild dienen sollen Instrumente, wie sie in den USA und in Frankreich zur Anwendung kommen. Ohne formell verurteilt zu werden, müssen dort Unternehmen den verursachten Schaden wiedergutmachen und sich verpflichten, künftig «sauber» zu wirtschaften. Auf diesem Weg wird das fehlbare Unternehmen von der Justiz begleitet und kontrolliert. Die Verfahren dauern kürzer.

Wenn auch die Schweiz diesen Weg ginge, «wäre noch eine weitaus effizientere und effektivere Strafverfolgung in diesem Bereich möglich», teilte die Bundesanwaltschaft mit. Der Bundesrat ist aktuell vom Parlament beauftragt, die Vor- und Nachteile der Einführung eines solchen Instruments zu prüfen.

Insgesamt zog Blättler eine positive Bilanz des vergangenen Jahres. Seine Behörde habe mehrere Urteile erwirkt, «die wegweisenden Charakter haben». Als ein Beispiel nannte er die – noch nicht rechtskräftige – Verurteilung des ehemaligen Innenministers von Gambia, Ousman Sonko, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Die Schwerpunkte der Arbeit seiner Behörde änderte der Bundesanwalt nicht. Nach wie vor im Fokus stünden kriminelle Organisationen sowie Vergehen wegen Geldwäscherei, Korruption, Terrorismus, Völkerstrafrecht und Cyberkriminalität. Blättler wiederholte seine Forderung nach einer Kronzeugenregelung im Kampf gegen die Mafia.

Ausserordentlich hoch war mit rund 120 die Anzahl der Strafverfahren im Bereich Terrorismus, welche die Bundesanwaltschaft im Jahr 2024 führte. «Das ist der bisher höchste Stand», sagte Blättler. Die Täterschaft werde immer jünger, weshalb die Bundesanwaltschaft vermehrt mit den Jugendanwaltschaften zusammenarbeite.

Kommentare

User #2257 (nicht angemeldet)

Und bestehende Gesetze endlich mal umsetzen. Fertig mit kuscheln

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