Bundesgerichtsbeschluss: Grünes Licht für SBB-Züge
Die Behindertenorganisation Inclusion Handicap hat gegen die verspäteten SBB-Doppeldecker Beschwerde eingereicht – sie seien nicht behindertengerecht. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute einen Zwischenbeschluss zu den umstrittenen Zügen gefasst.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 14. Februar den Zwischenbeschluss gefasst, dass die neuen Doppelstöcker FV-Dosto fahren dürfen. Ab Ende Februar werden die Bombardier-Züge auf den Strecken als Interregio Bern – Zürich und Zürich – Chur für Fahrten eingesetzt werden. Die SBB freuts, weil die Züge schon vor vier Jahren hätten in Betrieb genommen werden sollen.
Nicht behindertengerechte Züge
Im Januar hatte die Behindertenorganisation Inclusion Handicap beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde mit 15 Punkten gegen die Ende November 2017 vom Bundesamt für Verkehr erteilte Betriebsbewilligung der Züge eingereicht. Unter andrem seien die Rampen von Türe zu Perron für Menschen im Rollstuhl ohne Hilfe zu steil, zusätzlich können sie die Türöffner aus dem Rollstuhl nicht erreichen. Somit seien die Doppeldecker nicht behindertengerecht.
Das Wichtigste in Kürze
- Ende Februar wird die SBB die neuen Doppelstöcker FV Doso einsetzen.
- Dies obschon die Behindertenorganisation Inclusion Handicap beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht hat.
- Die Einsprache wurde abgelehnt.
- Inclusion Handicap wartet ab, betont aber trotzdem die Wichtigkeit, dass die 15 Mängel behoben würden.
Beschwerde noch nicht vom Tisch
Im Interview mit Nau erklärt Marc Moser, Kommunikationsverantwortlicher von Inclusion Handicap, die aktuelle Situation. Dies sei erst ein Zwischenbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts, gegen die Inclusion Handicap keine Einsprache erheben wolle. Es sei auch in ihrem Interesse, dass die Züge fahren und getestet werden. Sie wollen sich erst zu Wort melden, wenn das Bundesverwaltungsgericht Stellung zu ihren Beanstandungen nimmt.