Bundesrat befürchtet keinen nachhaltigen Schaden nach Crypto-Affäre
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat geht nicht von negativen Folgen der Crypto-Affäre für die Schweiz aus.
- Die GPDel bezeichnet das Vorgehen des Bundesrats als widerrechtlich.
Der Bundesrat geht nicht von weitreichenden negativen Konsequenzen der Crypto-Affäre für die Schweiz aus. Dies, obwohl er von der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) teils hart kritisiert worden ist.
Im Kern geht es um die Sistierung der Exportgesuche der beiden Nachfolgeunternehmen der Crypto AG. Im vergangenen Dezember hatte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im Auftrag des Wirtschaftsdepartements (WBF) der Crypto International AG sowie einem weiteren Unternehmen die jeweiligen Generalausfuhrbewilligungen entzogen. Und reichte am 25. Februar 2020 eine Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Bundesanwaltschaft ein.
Die GPDel bezeichnete das Vorgehen des Bundesrats in seinem vor zwei Wochen veröffentlichten Bericht als widerrechtlich. «Das Güterkontrollgesetz enthält keine Bestimmungen, Ausfuhrgesuche aus politischen Opportunitätsgründen abzulehnen,» hiess es. Da die Exporte der betroffenen Firmen faktisch seit Ende 2019 blockiert seien, liegt nach Auffassung der GPDel auch ein Verstoss gegen den Grundsatz von Treu und Glauben vor.
Bundesrat widerspricht GPDel
Der Bundesrat sieht das anders, wie er in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation von FDP-Nationalrätin Doris Fiala (ZH) schreibt. «Der Bundesrat hat unter Respektierung der Gewaltenteilung gehandelt und dabei wirtschafts-, aussen- und sicherheitspolitische Aspekte berücksichtigt.»
Sein Entscheid, die Behandlung der Einzelausfuhrgesuche der Crypto International AG bis zum Abschluss der Strafuntersuchung der Bundesanwaltschaft auszusetzen, hat laut dem Bundesrat nicht zu einem Vertrauensverlust gegenüber der Schweiz oder ihrer Neutralität geführt. Er erkennt auch keinen allgemeinen Reputationsschaden.
Zwar sei sich der Bundesrat bewusst, dass der Entscheid «für einzelne ausländische Kunden negative Folgen» habe. Mit einigen der betroffenen Staaten sei über verschiedene Kanäle und auf verschiedenen Ebenen Gespräche geführt worden. Darüber hinaus sei es ist nicht Aufgabe des Bundesrats, die finanziellen Ausfälle zu schätzen, die ein Unternehmen erleiden könnte, weil es seine Güter nicht zeitnah ins Ausland exportieren könne.
Regierung erkennt keine Rechtsunsicherheit
Insgesamt erkennt der Bundesrat nach eigenen Angaben keine Rechtsunsicherheit, die sich aufgrund seiner Entscheide für die Forschung oder Industrie ergeben hätten. Der Bundesrat sehe deshalb auch keinen Handlungsbedarf.
Weiter äussern will sich die Regierung derzeit nicht und verweist in ihrer Antwort auf den parlamentarischen Vorstoss und auf die laufenden Untersuchungen.